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Mehr Rechte für Beamte – Familienpflegezeit für Soldaten & Beamte

Familienpflegezeitvereinbarung
Jul
14
2016

Familiengleitzietbearbeitung; Bild: klickeminth - Fotolia

Schwere Krankheitsfälle in der Familie kommen oft ohne Vorahnung und wirbeln meist nicht nur das Privatleben, sondern auch die beruflichen Perspektiven ordentlich durcheinander. Während in der privaten Wirtschaft schon seit knapp eineinhalb Jahren die sogenannte Familienpflegezeit eingeführt wurde, mussten Beamte darauf verzichten — bis jetzt. Der Bundestag verabschiedete kürzlich ein Gesetz, sodass nun auch Soldaten und Bundesbeamte eine zweijährige Familienpflegezeit beantragen können. Während dieser Zeit ist es nun gesetzlich möglich die Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden herunter zu setzen oder für sechs Monate den Beruf komplett ruhen zu lassen.

Gesetz verabschiedet

Bereits vergangene Woche verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, dass den Beamten bis dato die Familienpflegezeit vorenthielt. Während man in der Privatwirtschaft dieses Privileg bereits seit knapp eineinhalb Jahren gewährt bekam, wurde es erst jetzt auch für Beamte und Soldaten zugänglich gemacht. Nun hat man auch als Soldat oder Bundesbeamter die Möglichkeit angemessen auf einen schweren Krankheitsfall reagieren zu können, ohne gleich um seinen Job bangen und Existenzängste haben zu müssen. Seitens der Beamten wurde diese Entscheidung natürlich mehr als positiv aufgenommen. Zuvor mussten entweder extrem teure Pflegekräfte bezahlt werden, oder die Pflege musste nach einem zehnstündigen Arbeitstag erfolgen.

Bis zu zwei Jahre Pflegezeit

Bei Krankheitsfällen kann oftmals nur schwer gesagt werden, wie lange die Krankheit andauern wird. Aufgrund des Urteilsspruches ist es nun auch Beamten und Soldaten möglich, ihre Wochenarbeitsstunden zwei Jahre lang auf 15 zu reduzieren. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, für sechs Monate gänzlich den Dienst zu quittieren. Gerade bei schwerwiegenden Fällen ist es für die Betroffenen wichtig, sich nicht auch noch existenziellen Ängsten stellen zu müssen. Alles in allem ist dieser Urteilsspruch ein absoluter Gewinn für alle Staatsdiener.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. t-online.de – Familienpflegezeit für Beamte und Soldaten
  2. berliner-zeitung.de – Familienpflegezeit für Beamte und Soldaten
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