Die Tarifrunde 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eingeläutet. Die Gewerkschaften fordern eine allgemeine Lohnerhöhung von 5 Prozent, die auch als besondere Wertschätzung für die fordernde Arbeit von Polizei, Lehrkräften und vielen anderen Beschäftigungsfeldern angesehen werden sollte. Durch die lange Phase der Corona-Pandemie sind die Landeshaushalte weit über ihre Belastungsgrenzen gegangen und so ist der Konflikt über eine leistungsgerechte Entlohnung des öffentlichen Dienstes nahezu vorprogrammiert.
Tarifkommission von ver.di und Beamtenbund
Am 26. August legten die Gewerkschaften ihre Gehaltsforderungen für die diesjährige Einkommensrunde des öffentlichen Dienstes der Länder offen. Die gemeinsame Tarifkommission der Gewerkschaft ver.di und des Deutschen Beamtenbundes (dbb) verständigten sich dabei nicht nur auf den Anspruch von 5 Prozent mehr Lohn, sondern auf eine Mindesterhöhung von 150 Euro monatlich. Neben der Kernforderung mit einer Laufzeit von einem Jahr sollen besonders die Beschäftigten mit kleineren Einkommen bessergestellt werden. Am Rande der Gewerkschaftstagung unterstrich ver.di-Chef Frank Werneke, dass vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder in der zurückliegenden Zeit der Corona-Pandemie einen erheblichen Beitrag zum reibungslosen Fortbestehen der Strukturen geleistet hätten und so anerkennende Wertschätzung mehr als verdient hätten. Außerdem führe die wirtschaftliche Entwicklung mit zunehmend steigenden Preisen nahezu zwangsläufig zu dringend erforderlichen Gehaltssteigerungen.
Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, argumentierte ähnlich und warnte vor einem schlecht ausgestatteten öffentlichen Dienst mit eng ausgelegter Personalstruktur. Um weitreichende Verschlechterungen und damit ernst zu nehmende Folgen abzuwenden, müsse jetzt investiert werden, so Silberbach. Hierbei gehe es perspektivisch auch um eine gute Bezahlung, die ein Aspekt sei, um den öffentlichen Dienst für den Nachwuchs und geeignete Fachkräfte attraktiver zu gestalten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) hat sich den Gehaltsforderungen der Tarifkommission angeschlossen und will eine stufengleiche Höhergruppierung für die Lehrerinnen und Lehrer erreichen. Außerdem sieht die Gewerkschaft einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte als dringend erforderlich an und setzt sich zudem für weiterreichende Lohnerhöhungen von anderen Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes bei den Ländern ein.
Erstes Arbeitstreffen auf Anfang Oktober terminiert
Nach Auskünften von werden soll innerhalb der Tarifrunde zunächst über die Belange von rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte verhandelt werden. Wie generell üblich ist zu erwarten, dass die Ergebnisse auf die etwa 1,2 Millionen Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Erste Sondierungsgespräche zwischen den Arbeitgebern, der Tarifgemeinschaft der Länder und den Gewerkschaftsspitzen sollen am 8. Oktober stattfinden. Lediglich das Bundesland Hessen wird nicht am Verhandlungstisch sitzen, da das Land aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten war. Federführend für die Verhandlungen auf Länderseite wird der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) sein, der bereits jetzt klarstellte, dass es für Lohnerhöhungen fast keinen Spielraum gäbe. In einem Presseinterview betonte Hilbers die schweren gesundheitspolitischen und finanziellen Belastungen der Länder durch die Corona-Krise, sodass die Gewerkschaften die vorhandenen Realitäten berücksichtigen müssten und keine illusorischen Erwartungshaltungen schüren sollten.
Bereits nach Abschluss des ersten Quartals des Jahres 2021 betrug die Gesamtschuld der Länder etwa 640 Milliarden Euro, so der Minister. Gegenüber dem auslaufenden Haushalten des Jahresendes 2019 belegen die Zahlen eine Steigerung um nahezu 61 Milliarden Euro. Außerdem müssten die Länder voraussichtlich mit weniger Steuereinnahmen rechnen. Großes Streitpotenzial bei den Verhandlungen dürfte auch bei dem Thema leistungsgerechte Bezahlung auftreten, denn die Arbeitgeber planen eine Einstufung verschiedener Tätigkeiten in so bezeichnete Einheiten. Bei entsprechender Deklarierung als anspruchsvolle Arbeit sollen die Beschäftigten dann jeweils besser oder schlechter entlohnt werden. Die genauen Details hierzu scheinen kompliziert und sollen noch weitergehend erörtert werden. Eine Maßnahme, die auch rechtlich umstritten ist und in der Vergangenheit bereits vom Bundesarbeitsgericht gegenteilig ausgelegt wurde, da dieses das gesamte Aufgabenfeld von Beschäftigten als komplexen, einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen hatte. Konflikte und Streiks, wie zuletzt bei der Lokführergewerkschaft GDL sind also durchaus zu erwarten und könnten zuerst den Bereich der Schulen und Kitas betreffen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
- Ver.di, Deutscher Beamtenbund, GEW, Haufe.de, Welt.de
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