Zuletzt aktualisiert am 23.09.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Zukünftig sind Neuerungen im Arbeitszeitgesetz geplant. Mitarbeiter im Homeoffice sollen nicht mehr benachteiligt werden.
Wie Bundesinnenministerin Nahles nun bekannt gab, strebt sie zukünftig eine Öffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz an. Diese soll die nachteiligen Bedingungen für Mitarbeiter im Homeoffice ausräumen und endlich flexibleres Arbeiten ermöglichen. Zunächst soll dies jedoch in einer Experimentierphase getestet werden. Hierbei soll das flexible Arbeiten zunächst auf zwei Jahre befristet, wissenschaftlich begleitet und ebenfalls tarifvertraglich abgesichert sein. Läuft die Experimentierphase gut, soll die Öffnungsklausel im Arbeiterzeitgesetz fest integriert werden. Nahles selbst gibt sich zuversichtlich und hofft bereits im nächsten Jahr auf den Start des Testlaufes. Die Tarifpartner soll dann die Wahl haben, für welche Berufsgruppen und unter welchen Bedingungen eine solche Öffnung des Arbeitszeitgesetzes möglich sei. Vor allem für Berufstätige mit Kindern sei diese Neuregelung sinnvoll. Diese würden natürlich abends gern früher gehen und ihre Kinder ins Bett bringen, dafür aber nach 20.00 Uhr weiter arbeiten. Ziel ist es, die nachteiligen Bedingungen des Homeoffice auszugleichen. So haben beispielsweise lediglich 39 % der Menschen, die von zu Hause aus arbeiten, einen Freizeitausgleich bei Mehrarbeit, während dies im normalen Beschäftigungsverhältnis jeder Zweite genießt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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