Kontakt

Nutzen Sie unseren kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter

06202 97827-79 E-Mail

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Das Original Beamteninfoportal

Über 150.000 Beamte vertrauen
jährlich unserer Fachkompetenz

WbV Onlinemakler GmbH Siegel seit 2003
News

Lockerung der Anti-Korruptions-Regelung

Mai
16
2015

16.05.2014; Im letzten Jahr gab es immer wieder Aufreger zum Thema „Lehrergeschenke“. Der wohl prägnanteste Fall war der einer Lehrerin, die aufgrund einer geschenkten Loriot-Figur knapp 4000 Euro Strafe zahlen musste. Die Schulsenatorin will nun die Anti-Korruptions-Regelung lockern.

Ein Loriot kommt selten allein

Anfang letzten Jahres sorgte eine Lehrerin in Berlin für Empörung aus allen Reihen. Sie bekam von ihrem Abiturkurs, den sie zuvor jahrelang begleitet und vorbereitet hatte, als Anerkennung eine Loriot-Skulptur geschenkt und musste daraufhin eine Geldstrafe von 4000 Euro zahlen. Alle Schüler der Abschlussklasse hatten damals zusammengelegt um die Statur zu kaufen und ihrer Lehrerin zu danken, doch aufgrund des Wertes wurde gegen die Lehrerin wegen Bestechlichkeit ermittelt.

Die Geldgrenze

Es macht tatsächlich Sinn die Lehrer vor Bestechung beschützen zu wollen und hart gegen „Käuflichkeit“ vorzugehen, aber es darf schlichtweg nicht sein, dass aus einem Geschenk eine Bürde wird. Die Geldgrenze während des Präzedenzfalles belief sich auf 10 Euro. Nun wird darüber gesprochen, diese auf 30 Euro anzuheben. Die Thematik hierbei ist, dass man ein jahrelanges Engagement nicht mit einem Billig-Geschenk würdigen sollte! Doch auch bei der zukünftig angedachten 30-Euro-Grenze handelt es sich auch nur um einen Gesetzesvorschlag. Die Durchsetzung steht noch in den Sternen.

Allgemeine Anhebung abgelehnt

Natürlich sollte solche eine Regelung für Alle gelten, doch die generelle Anhebung der Geldgrenze wurde bereits abgelehnt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Lehrern zukünftig höher wertige Geschenke gemacht werden dürfen, aber alle anderen Beamten diese ablehnen müssen um nicht unter Korruptionsverdacht zu kommen. Im oben genannten Fall aus dem letzten Jahr, hätte aber weder die alte, noch die neue Grenze von 30 Euro etwas genützt, denn die Statur überstieg mit ihrem Wert von 200 Euro eindeutig die Grenze des guten Willens.


Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  • spiegel.de – Lehrergeschenke
  • spiegel.de – Wann sind Geschenke Bestechung
  • Berliner Zeitung – Berlinerin muss 4000 Euro Strafe zahlen Lehrer zeigt Lehrerin wegen Geschenks an – Präzedenzfall 2014
  • Sending

    Bewertung abgeben*

    0 (0 Abstimmen)