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Landesbeamte dürfen nun bis 70 arbeiten

positve Frau Seniorin
Feb
3
2016

Beamte, wie beispielsweise Polizisten und Justizvollzugsbeamte, dürfen nun bis 70 arbeiten. Foto: fotolia.com #78690732

Neuigkeiten in Bezug auf die Pensionsregelungen in Baden-Württemberg. Beamte, wie beispielsweise Polizisten und Justizvollzugsbeamte, dürfen nun bis 70 arbeiten. Anders als beispielsweise Polizisten und Lehrer, sollen Beamte der Berufsfeuerwehr ab sofort früher in den Ruhestand gehen können. Auslöser hierfür ist die Rot-Grüne Landesregierung die die Altersgrenze von bisher 63 auf 65 Jahre anheben will.

Flüchtlingskrise als Anlass?

Die Anhebung der Altersgrenze wurde erst kürzlich auf den Plan gerufen. Sicherlich trägt auch die aktuelle Flüchtlingslage in Deutschland zu dieser Überlegung bei, denn der Lehrerbedarf erhöhte sich aufgrund der Migrantenwelle schlagartig. Das Ziel der Integration der Migranten hat gerade oberste Priorität in Deutschland. Lehrkräfte werden hier vor allem für den Sprachunterricht und zukünftig auch für die sogenannten „Willkommensklassen“ benötigt. Fakt ist: 22.000 Lehrkräfte werden benötigt, verfügbar sind etwa die Hälfte. Nun muss eine Alternativlösung her und diese sieht vor, dass Lehrer länger arbeiten. Zumindest so lange, wie es dauern wird die aktuelle Lage unter Kontrolle zu bringen.

Freiwillige Weiterarbeit

Doch die Anhebung der Pensionsgrenze auf 70 soll zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen. Frei nach dem Motto: alles kann, nichts muss. Es haben sich bereits einige Beamte dazu bereit erklärt bis 70 weiter zu arbeiten. Bisher lag die Altersgrenze bei freiwilliger Weiterarbeit bei 68 Jahren.

Berufsfeuerwehrleute dürfen früher abschlagsfrei in Pension

Eine gute Neuigkeit für alle Beamten der Berufsfeuerwehr, denn ab sofort dürfen diese bereits mit 60 Jahren und nicht erst mit 62 Jahren in Pension gehen. Wie der Präsident der Landesfeuerwehr sagte, sei die Belastung in diesem Beruf einfach „exorbitant hoch“. Verständlich, denn wer in jedem Einsatz sein Leben riskiert, hat andere Verschleißerscheinungen als ein Beamter im Büro.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Haufe.de
  2. stuttgarter-zeitung.de: Beamte sollen bis 70 arbeiten dürfen
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