Zuletzt aktualisiert am 23.11.2024 um 23:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse boomten in Deutschland in den letzten Jahren, wie noch nie. Personalengpässe können so optimal abgefangen werden.
Oftmals werden Studenten und Schüler für diesen Job bevorzugt. Ausschlusskriterium für die Anstellung ist jedoch nicht nur, dass Studenten und Schüler viel Freizeit haben, sondern dass diese auch oft nicht berufsmäßig beschäftigt sind. Für die Arbeitgeber sind kurzfristige Beschäftigungen deshalb so attraktiv, weil bei solchen die Sozialversicherungsabgaben entfallen. Eine kurzfristige Beschäftigung darf maximal 3 Monate, beziehungsweise 70 Arbeitstage begrenzt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer berufsmäßig tätig ist. Diese Situation muss vom Arbeitgeber vor Antritt des Beschäftigungsverhältnisses geklärt werden. Man unterscheidet in der Regel zwischen Berufsmäßigkeit aufgrund des Status der Person, des Erwerbsverhaltens und des Erwerbslebens. Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung eine kurzfristige Beschäftigung aus, unterliegt diese übrigens nicht der Berufsmäßigkeit. Zu den Hauptbeschäftigungen gehören alle Verhältnisse, die nicht kurzfristig sind und nicht geringfügig bezahlt werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
-
Versicherungsvergleich
Bewertung abgeben
( Abstimmen)