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Beamtenbesoldung — Zulage für Beamte muss ruhegehaltsfähig werden

Kugelschreiber Vertrag
Sep
12
2016

Foto: fotolia.com #84194744

Die innenpolitische Sprecherin der SPD trat in Hessen vergangene Woche erneut die Debatte bezüglich der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für Feuerwehr, Polizei und Justizbeamten los.

Sie setzt sich dafür ein, dass die Gefahrenzulage dieser Berufsgruppen auch teilweise im Ruhestand weiter gezahlt wird. Diese werde schließlich aufgrund extremer psychischer und physischer Anforderungen gezahlt, mit denen die Beteiligten teilweise auch noch im Ruhestand zu kämpfen hätten. Die Zulagen auch im Ruhestand zu zahlen, sei eine Frage von Respekt und Wertschätzung, so die Sprecherin. Allerdings stehen die Mühlen bezüglich der Ruhegehaltsfähigkeit nunmehr seit 2006 still. Die SPD möchte dieses Thema nun neu aufrollen und endlich die rechtliche Grundlage schaffen, dass ausgediente Beamte auch nach der Pensionierung die Zulagen erhalten können. Er wäre ein bedeutender Schritt hin zur Anerkennung der Lebensleistung der Beamten.  
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. mittelrhein-tageblatt.de – Zulage für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug muss ruhegehaltfähig werden”
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