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Kurzarbeiterregelungen im Bereich der kommunalen Arbeitgeber!

Rechtsgesetz Konzept Bild: Justitia und Rechtsbücher
Mrz
31
2020

Verhandlung über Aufstockung des Kurzarbeitergeldes im öffentlichen Dienst wegen Corona-Krise; Bild: Fotolia

In der aktuellen Situation durch die Corona-Krise bleiben auch der öffentliche Dienst und die Kommunen nicht von dringend notwendigen Anpassungen der Arbeitsverhältnisse verschont. Die Gewerkschaften und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben aus diesem Grund Tarifverhandlungen zur Ermöglichung von Kurzarbeit für die Beschäftigten aufgenommen.

Federführend für die Gewerkschaften beschloss die Bundestarifkommission von ver.di die Aufnahme dieser Verhandlungen. Zur Seite stehen ihr der Deutsche Beamtenbund (dbb) und die Tarifunion. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke betonte gegenüber der Presse, dass aufgrund der Entwicklungen durch die Coronavirus-Pandemie ein dringender Handlungsbedarf bestünde, damit auch innerhalb des öffentlichen Dienstes, der Kommunen und öffentlichen Unternehmen, Kurzarbeit möglich werden kann. Es gelte Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und Einkommen zu erhalten, so der ver.di-Chef. Bereits im Vorwege hatte der Arbeitgeberverband VKA die zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) und Peter Altmaier (CDU) darum ersucht, schnellstens auch Regelungen zum Kurzarbeitergeld für die kommunalen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes festzulegen.

Nie da gewesene Problematik

Ulrich Mädge, Präsident der VKA, sprach im Zusammenhang mit der Corona-Krise von bisher nie da gewesenen Herausforderungen und Problemen. Diese würden auch vor den kommunalen Arbeitgebern keinen Halt machen, aber es sei notwendig, die erlassenen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und zur Eindämmung des Virus umzusetzen. Dieses umfasse besonders die Flughäfen und die Nahverkehrsbetriebe, aber auch andere Betriebsstätten mit kommunalen Leistungen, wie beispielsweise Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen oder Schauspielhäuser. Hierzu bedarf es deutschlandweiter, einheitlicher Regelungen, so der VKA-Präsident. Ferner forderte Mädge die Gewerkschaften auf, eine schnelle Handlungsbereitschaft an den Tag zu legen, um zügig ein der Sache dienendes Ergebnis zu erzielen. VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath ergänzte, dass es in einer derartigen Situation immens wichtig sei, die Arbeitsplätze in den kommunalen Einrichtungen und bei den Betrieben möglichst vollständig zu erhalten.

Hierfür müssen dringend die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die betroffenen Menschen Sicherheit erlangen. Zeitgleich müsse darauf geachtet werden, dass nach Beendigung der Krise die vollwertige Leistungsfähigkeit aller betroffenen Einrichtungen schnellstmöglich wieder hergestellt werden kann. Die VKA werde sich außerdem dafür einsetzen, dass der Bund die aufwendigen Lohnfortzahlungen, die unmittelbar darauf zurückzuführen seien, um die Betreuung von Kindern sicherzustellen, übernehmen werde. Benrath verwies hierbei auf zwangsläufig entstehende Solidarmaßnahmen im Rahmen der Krise. Der Fachvorstand für Tarifpolitik im Deutschen Beamtenbund, Volker Geyer, bestätigte die zügige Aufnahme der Verhandlungen, deren Ergebnis auch von fairen Lösungen seitens der Arbeitgeber abhängen würde. Der Beamtenbund sehe allerdings keinen Anlass, dass die aktuelle Problematik auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden sollte. Er sprach sich für eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes aus. Geyer verwies darauf, dass die öffentlichen Arbeitgeber hierbei in der Pflicht seien, und er machte deutlich, dass die Maßnahmen nur auf die Krisenzeit befristet ausgelegt sein dürften. Zu betriebsbedingten Kündigungen dürfe es nicht kommen.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema
  1. haufe.de – Aufnahme der Tarifverhandlungen zum Kurzarbeitergeld für den öffentlichen Dienst
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