Zuletzt aktualisiert am 05.11.2024 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Bereits seit einiger Zeit ist ein Kopftuchverbot für Beamte im Gespräch. Spätestens seit der Flüchtlingskrise wird dieses Thema heißer diskutiert denn je. Noch dürfen die Kopftücher in einigen Bundesländern während des Dienstes getragen werden. Doch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das Frankreich vergangenen Donnerstag ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst zubilligte, lässt auch in Deutschland die Stimmen nach einem solchen Verbot laut werden. Und das obwohl sich viele Bundesländer, wie beispielsweise auch Rheinland-Pfalz, zuletzt vom Kopftuchverbot verabschiedeten.
Ein Urteil „mit Signalwirkung“
Momentan ist die aktuelle Situation in der EU alles andere als abgeklärt und ruhig. Die Anschläge von Paris und die nicht abreißenden Flüchtlingsströme tun ihr Übriges. Frankreich bekam nach den Anschlägen nun auch am letzten Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof ein Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst genehmigt. Rechtsexperten sprechen bei diesem Urteil von einem „Urteil mit Signalwirkung“. Aufgrund der aktuell angespannten Lage gestaltet sich das Thema Kopftuchverbot nicht ganz so einfach. Wie der CSU-Rechtsexperte Uhl jedoch verlauten ließ, sei ein Kopftuchverbot in den Bundesländern durchaus sinnvoll.
„Ade Kopftuchverbot“ in vielen Bundesländern
Interessanterweise verabschiedeten sich erst vor kurzer Zeit einige Bundesländer vom Kopftuchverbot. Ganze 8 Bundesländer änderten aufgrund einer Weisung vom Bundesverfassungsgericht Januar 2015 das Gesetz bezüglich des Kopftuchverbotes. Unter diesen Bundesländern befand sich auch das bevölkerungsreichste, nämlich Nordrhein-Westfalen. NRW tat bezüglich der Abschaffung des Verbotes den ersten Schritt, woraufhin sich der Rest der Bundesländer anschloss. Baden-Württemberg ist derzeit dabei, das Karlsruher Urteil umzusetzen.
Berlin stellt sich stur
Einzig und alleine Berlin ist mit der Abschaffung des Kopftuchverbotes so gar nicht einverstanden und hält vehement an diesem fest. Schuld daran ist das sogenannte „Neutralitätsgesetz“, das Polizisten und Juristen das Tragen religiöser Symbole untersagt. Dazu zählt auch religiöser Schmuck, wie beispielsweise Kreuze oder etwa jüdische Kippas. Würde man das Tragen von Kopftüchern erlauben, käme dies einer Vorzugsbehandlung gleich. Viele Experten sehen das Urteil bezüglich des Kopftuchverbotes, welches im Januar gefällt wurde, äußerst kritisch. Einige Rechtsgelehrte sprechen sogar von einem „falschen und fehlerhaften“ Rechtsspruch. Es wird eine Radikalisierung der orthodoxen Eltern befürchtet. Die Angst, dass orthodoxe Eltern auf die Barrikaden gehen, wenn Lehrerinnen Kopftuch tragen, ist nicht ganz unbegründet. Weiterhin wird aufgeführt, dass Kinder das Kopftuch ihrer Lehrerin kritisieren könnten und diese dann nicht mehr unvoreingenommen benotet werden könnten.
Kopftuch untergräbt Autorität
Auch die SPD ist ein Befürworter des Kopftuchverbotes im öffentlichen Leben. Sie vertreten die Meinung, dass das Kopftuch schlichtweg eine falsche Botschaft transportiere, denn viele verbinden diese Kopfbedeckung mit einer untergestellten Frau. Das Kopftuch, vor allem im Bildungsbereich, untergrabe der Autorität der Frau, weil das Kopftuch proklamiere, dass sie „Eigentum des Mannes“ sei und ihm gehorchen müsse. Gerade in Brennpunkt-Bezirken wie Berlin-Neukölln sei so eine Botschaft prekär.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- bildungsklick.de – Bundesländer sollen Regelungen zum Kopftuchverbot in Schulen aufheben
- bz-berlin.de – Klage gegen Kopftuchverbot: Berliner Lehrerin zieht vor Gericht
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