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Das Kindergeld — Grundwissen für Studenten

Mai
9
2016

Das Kindergeld in Deutschland, welches seit 1936 bereits viele Eltern unterstützt hat, ist in dieser Höhe nahezu einzigartig in der Europäischen Union. Lediglich Luxemburg zahlt seinen Bürgern für das erste Kind statt 184 Euro in Deutschland, 185 Euro. Weit abgeschlagen sind Länder wie Spanien (24,25 Euro) und Griechenland (5,87 Euro). Grundsätzlich kann jedes Kind diese staatliche Unterstützung bekommen. Natürlich ist die Inanspruchnahme des Kindergeldes an einige Bedingungen geknüpft und erfährt immer mal wieder Änderungen. Auch 2016 trat eine solche Änderung in Kraft, die vor allem die Studenten betrifft. Bis jetzt war das Kindergeld unter anderem auch an die Einkommensgrenze von derzeit 8004 Euro gekoppelt, doch das soll sich nun ändern.

Schüler & Studenten dürfen sich freuen

Nahezu jeder Student Zwei Drittel aller deutschen Studenten arbeiten laut des Deutschen Studentenwerkes neben dem Studium. Diese Zahl ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Natürlich möchte man sich als junger Mensch auch ab und an mal etwas leisten können. Bis Anfang dieses Jahres musste man noch aufpassen, dass man nicht über die sogenannte Einkommensgrenze von 8004 Euro am Jahresende kommt. Viele Studenten hüteten sich also davor allzu viel zu arbeiten, um weiterhin Kindergeld beziehen zu dürfen. Dem wurde jetzt durch das aktuelle Steuervereinfachungsgesetzes ein Riegel vorgeschoben. Eltern sind seit diesem Jahr nicht mehr dazu verpflichtet Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder einzureichen. Bis vor kurzem mussten diese noch als Einkommensbeweis abgegeben werden, sobald das eigene Kind volljährig war. Aufgrund dieser Änderung erhalten nun deutlich mehr Eltern und Kinder die staatliche Stütze. Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt, woran sich auch 2016 nicht geändert hat. Jedoch können vielverdienende Studenten aufatmen, denn diesen kann das Kindergeld nicht mehr gestrichen werden, wenn Sie unter 25 sind und über der Einkommensgrenze liegen.

2016 nur mit Steueridentifikationsnummer

Neben der Abschaffung der Einkommensgrenze für Studenten, gibt es noch ein paar weitere interessante Änderungen. Diese sind vor allem für die Eltern der Studierenden wissenswert. So muss beispielsweise seit diesem Jahr die Steueridentifikationsnummer bei der Familienkasse vorgelegt werden. Verunsicherte Eltern können jedoch beruht sein, denn ist diese noch nicht vorgelegt, droht vorerst keine Streichung des Kindergeldes. Die angeforderte Steuer-ID kann im Laufe des Jahres 2016 ganz unkompliziert nachgereicht werden. Entweder kann dies zusammen mit der Einreichung von Belegen und in einem einfachen Schreiben erfolgen. Wer nicht mehr weiß, wo man die Steuer-ID nachschauen kann, der kann dies ganz einfach auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung finden. Auch wenn die Mitteilung der Steuer-ID im Laufe des Jahres und nicht unverzüglich erfolgen muss, sollte man diese Frist jedoch einhalten. Vertagt man dies nämlich zu lange, kann die Kasse das für 2016 gezahlte Kindergeld zurückverlangen. Ist die eigene Steuer-ID nicht mehr zu finden, kann man diese auch nochmal beim Bundeszentralamt anfordern. Diese ist jedoch nur schriftlich und nicht etwa telefonisch möglich.

 
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. t-online.de – Das sollten Eltern über das Kindergeld 2016 wissen
  2. werde-polizist.de – Studenten aufgepasst! Änderungen beim Kindergeld!
  3. anwalt.de – Kindergeld für Studenten
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