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Beihilfe — Keine Bürgerversicherung für Beamte

Wagge; Bild: apops - Fotolia
Sep
23
2016

Keine Bürgerversicherung; Bild: apops - Fotolia

Vergleicht man die Vorsorgesysteme vom „Normalbürger“ und den der Beamten, fallen schnell einige gravierende Unterschiede auf. Vor allem die Beihilfe ist ein großer Pluspunkt, von dem viele Beamte profitieren. Die Beihilfe ermöglicht den Beamten und ihren Familienmitgliedern eine günstige Versicherung in der privaten Krankenversicherung und knüpft an die sogenannte „Fürsorgepflicht“ des Dienstherren an. Dennoch gibt es einige Kritiker, die das Beihilfesystem als nicht mehr zeitgemäß empfinden und eine Reform verlangen. In der aktuellen Fachdebatte der Bundestagsfraktion im September 2016 wurde darüber diskutiert, das Beihilfesystem gegen eine sogenannte „Bürgerversicherung“ zu ersetzten.

Beihilfe — Keine Bürgerversicherung für Beamte

Innerhalb der Fachdebatte lieferte man sich die eine oder andere hitzige Debatte, kam aber letztlich zu dem Schluss, dass das Beihilfesystem als ökonomisch sinnvoll zu betrachten sei. Eine Bürgerversicherung einzuführen würde zudem unkalkulierbare Risiken mit sich bringen. Für derlei Experimente sei die Zahl der Betroffenen schlichtweg zu groß, so der Beamtenvorstand. Zudem würde die Einführung einer Bürgerversicherung sicherlich nicht die gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Der Grund warum das Beihilfesystem als so ökonomisch angesehen wird, ist es, das nur für tatsächlich entstandene Krankheitskosten aufgekommen werden muss. Der Beamte muss diese Kosten ja bekanntlich vorstrecken und bekommt sie dann später wieder erstattet. Zudem sind die Befürchtungen groß, dass durch die Ausweitung auf Beamte zusätzliche Leistungsansprüche entstehen. Obwohl der Dienstherr keine Beihilfe mehr zahlen müsste, hätte er in der Bürgerversicherung dennoch den Arbeitgeberanteil zu tragen.

Reformbedarf des Systems

An sich sei das Beihilfesystem eine gute Maßnahme, um für die Staatsdiener zu sorgen. Man könne jedoch nicht von der Hand weisen, dass so langsam einige Reformen anstünden. Vor allem das Abrechnungsverfahren sei verbesserungswürdig. Man müsse nicht den Grundsatz des Systems infrage stellen, sondern es lediglich auf den neuesten Stand bringen. Die Beihilfe ist wichtiger Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherren und kommt in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Pflegefällen zum Tragen. Die Beihilfe wird zusätzlich zur individuellen Vorsorge jedes Beamten gezahlt und funktioniert nach dem sogenannten „Kostenerstattungsprinzip“. Verursacht ein Beamter Kosten, erhält er zunächst eine Rechnung, die er selbst begleichen muss. Danach kann die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Je nach individuellem Beihilfebemessungssatz bekommt der Beamte dann einen Teil der Kosten erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, sich als Beamter in der Gesetzlichen zu versichern, was allerdings mit deutlich mehr Kosten verbunden ist. Versichert sich ein Staatsdiener gesetzlich, muss er den Krankenversicherungsbeitrag nämlich zu 100% selbst zahlen.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. haufe.de – Gewerkschaft lehnt Bürgerversicherung für Beamte ab
  2. dbb.de – Bürgerversicherung
  3. sueddeutsche.de – Eine für alle
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