Zuletzt aktualisiert am 12.10.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Momentan wird alles getan um Beamte freizuschaufeln, damit diese gegebenenfalls ihre Arbeitskraft in puncto Flüchtlinge einsetzten können. Zu den Maßnahmen gehört auch die neue Pensionärsregelung, die es baden-württembergischen Beamten erlaubt nach der Pensionierung mehr Geld nebenher hinzu zu verdienen. Die momentane Situation erfordert schlichtweg mehr Personal, denn viele Angestellte sind in der Flüchtlingssache gnadenlos überfordert.
Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetztes
Am 09. November wurde der entsprechende Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der einige Passagen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes ändern soll. Die Änderung sieht vor, dass die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben werden. Diese werden immer dann aufgehoben, wenn es in der öffentlichen Verwaltung einen großen akuten Bedarf an Personal gibt. Die Flüchtlingskrise benötigt immer mehr Personal, weshalb nun darauf abgezielt wird, qualifizierte Pensionäre für einen Hinzuverdienst in der öffentlichen Verwaltung zu begeistern.
Höchstgrenze in Sonderfällen aufgehoben
Im Regelfall gibt es eine sogenannte Höchstgrenze, die den Zuverdienst nebenher der Beamten deckeln soll. Eben jene Grenze wird nun unter bestimmten Voraussetzungen außer Kraft gesetzt. Das soll einen Anreiz für Pensionäre und Pensionärinnen, die kurzfristig in Sachen Integration oder Verwaltungsaufgaben einspringen, bilden. Der Hauptgrund für den Fall der Anhebung der Höchstgrenze ist unter anderem auch der Wunsch nach qualifiziertem Personal, das bereit ist sich mit viel Geduld, beispielsweise bei der Registrierung der Flüchtlinge, anzunehmen. Der Finanz- und Wirtschaftsminister Baden-Württembergs befürwortet diese Maßnahme und vertritt die Meinung, dass so viele Personalengpässe gelöst werden können.
Höhere Grenze ab Dezember 2015?
Wirtschaftsminister Nils Schmid sprach sich deutlich für eine schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzesentwurfes aus, da es sich bei der Flüchtlingssituation um ein sehr akutes Problem handelt. Daher entschied sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft für die sogenannte Vorgriffsregelung. Mit dieser Entscheidung steht zwischen der Umsetzung der Neuregelung lediglich die Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Es wird auf möglichst viele engagierte und arbeitsfähige Pensionäre gehofft, die den hoffnungslos unterbesetzten Angestellten unter die Arme greifen können.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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