Zuletzt aktualisiert am 06.10.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Als erstes Bundesland geht die Freie- und Hansestadt Hamburg einen eigenen Weg und eröffnet seinen Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Meinungen hierüber sind gespalten. Einige sprechen von Irreführung, andere vom ersten Schritt in die Bürgerversicherung.
Individuelle Wahlmöglichkeit
Der vom rot-grünen Senat beschlossene Gesetzentwurf sieht die Gewährung einer pauschalen Beihilfe vor, die es den Beamten ermöglicht in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der Entwurf muss noch durch die Hamburger Bürgerschaft bestätigt werden, doch dieses gilt als sicher. Ab August 2018 tritt dann die neue Regelung in Kraft und die Beamten haben dann, je nach eigener Situation eine individuelle Wahlmöglichkeit zur Form der Krankenversicherung.
In der Vergangenheit mussten die Beamten den Teil, der durch die vom Land Hamburg gewährte Beihilfe nicht abgedeckt ist, privat absichern. Die neue Gesetzgebung sieht nun die Auszahlung eines Pauschalbetrages vor, der die Hälfte des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrages abdeckt. In diesem Fall sind dann die Beamtenbeihilfen gleichbedeutend mit dem Arbeitgeberanteil zu den gesetzlich Versicherten.
Sozialgeschichte
Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) lobte das neue Gesetz und sprach in diesem Zusammenhang davon, dass Hamburg mit diesem Schritt ein Stück „Sozialgeschichte“ schreiben würde. Scholz, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender seiner Partei ist, äußerte gegenüber der Presse, dass die Reform einen grundlegenden Anteil an der Modernisierung des Krankenversicherungssystems habe. Neuer Wettbewerb und Vorteile für Beamte mit chronischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen, kinderreiche Familien sowie Beamte in Teilzeit werden sich durch die Regelung geschaffen.
Ein wichtiger zusätzlicher Punkt ist, dass Beamte, die Vorerkrankungen erlitten haben oder entsprechende Besonderheiten in der Krankenakte aufweisen, keine bisher üblichen Sonderaufschläge durch eine Risikoeinstufung leisten müssen. Die neue Gesetzgebung hat auch Einschränkungen und steht in der Umsetzung dann eben doch nicht allen Beamten offen. In der Praxis wird diese nur für die neuen Hamburger Landesbeamten Gültigkeit haben oder für den Teil der Bediensteten, die aktuell freiwillig zum höheren Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert sind.
Bürgerversicherung
Das momentan gültige Krankenversicherungsrecht verhindert die Wahlmöglichkeit oder den Wechsel des Teiles der Beamten, die sich bereits langjährig im Dienst befinden. Die Landesregierung merkte an, dass ein Wechsel zwischen den Versicherungsmodellen aufgrund einer soliden finanziellen Systembasis lediglich nur einmal möglich sei. Könnten Beamte je nach persönlichen Lebensumständen oder Überlegungen von finanziellen Optimierungen ständig zwischen den Modellen wechseln, gefährde dieses die Stabilität des Modells. Der von der SPD angestrebte Umsetzungsprozess zur Überleitung der Beamtenschaft in die gesetzliche Krankenversicherung und der bestehende Verbleib in dieser, ist Teilelement der von der Partei entworfenen Bürgerversicherung.
Eine gesetzliche Bürgerversicherung, in die „jedermann“ einzahlt, wird in verschiedenen Modellen auch von den Grünen und der Linken befürwortet. Nun, da sich nach dem Scheitern einer bundesweiten „Jamaika-Koalition“ im Januar 2018 neue Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD zur Regierungsbildung einer neuerlichen großen Koalition anbahnen, werden die Sozialdemokraten die Thematik der Bürgerversicherung wieder in die Verhandlungen einbringen. Das in Hamburg anlaufende Modell könnte hierbei zum Vorbild dienen. Der dbb (Deutscher Beamtenbund) sieht in den Umsetzungen keine Alternative und lehnt das Konzept ab.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- abendblatt.de: Hamburg öffnet gesetzliche Krankenversicherung für Beamte
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