Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bringt mit einem Gesetzesentwurf etliche Gemüter gegen sich auf. Ohne eine entsprechende Widerspruchsmöglichkeit sollen zukünftig die Daten von rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten an die Forschung übermittelt werden. Die Gesetzeseingabe des sogenannten Digital-Versorgungs-Gesetzes (DVG) soll bereits in der kommenden Woche den Bundestag passieren.
Daten- und Patientenschutz
Bereits im Vorwege sorgte der Entwurf des Bundesgesundheitsministers für heftige Diskussionen und jede Menge Kritik. So fehle es in der Gesetzgebung laut Auffassung vieler Oppositionspolitiker und Datenschützer vor allem an einem ausreichenden Patientenschutz und einer Widerspruchsmöglichkeit. Die Gesundheitsexpertin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, sprach in diesem Zusammenhang von einer völlig unnötigen Eile, ohne Abwägung datenschutzrelevanter Bedenken und ohne eine öffentlich geführte Diskussion. Viele der Versicherten seien über das Vorhaben nicht genügend aufgeklärt worden und hätten keine Möglichkeit, der Datenweitergabe zu widersprechen, so die Abgeordnete.
Bereits im Vorwege sorgte der Entwurf des Bundesgesundheitsministers für heftige Diskussionen und jede Menge Kritik. So fehle es in der Gesetzgebung laut Auffassung vieler Oppositionspolitiker und Datenschützer vor allem an einem ausreichenden Patientenschutz und einer Widerspruchsmöglichkeit. Die Gesundheitsexpertin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, sprach in diesem Zusammenhang von einer völlig unnötigen Eile, ohne Abwägung datenschutzrelevanter Bedenken und ohne eine öffentlich geführte Diskussion. Viele der Versicherten seien über das Vorhaben nicht genügend aufgeklärt worden und hätten keine Möglichkeit, der Datenweitergabe zu widersprechen, so die Abgeordnete.
Die vom Gesundheitsministerium angestrebte zukünftige Praxis, schaffe laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine der vermutlich größten Datenansammlungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach dem vorab im Internet veröffentlichten Gesetzesentwurf, stünden die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Pflicht alle personenbezogenen Basis- und Behandlungsdaten ihrer Mitglieder an den Kassen-Spitzenverband weiterzuleiten. Dieser soll die Daten durch Pseudonyme ersetzen, um Identifikationen auszuschließen, bevor die Datenbanken dann der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Ein Forschungsdatenzentrum, dem Bundesgesundheitsministerium unterstehend, wird dann zur Datensammelstelle.
Einhaltung von Schutzstandards
Auch der Vorstandschef der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sieht in der Gesetzeseingabe den Datenschutz deutlich vernachlässigt. Nur mit dem Einverständnis der Patienten könne ein derartiges Projekt tragbar sein, so Brysch. Um höchste Datenschutzstandards zu erfüllen plädiert die Stiftung für eine Datenerhebung durch das Statistische Bundesamt. Etwaige Zweifel über einen ungenügenden Datenschutz wies das Bundesgesundheitsministerium bislang entschieden zurück. Man seie sich der Verantwortung im Umgang mit den sensiblen Daten durchaus bewusst. Alle Maßnahmen in Kontext der Gesetzesinitiative hätten höchste Priorität. Eine Nutzung der Daten solle der Forschung, im Besonderen der langzeitlichen Analyse zugutekommen und werde den Universitätskliniken, Behörden sowie anderen Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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