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Gerichtsurteil – Vorsätzliche Fehlzeiten verursachen Verlust des Beamtenstatus

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Mrz
8
2016

Es heißt zwar immer, dass man „sicher“ ist, hat man erst einmal den Beamtenstatus erreicht, doch ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes widerlegt dieses Vorurteil nun. Geht ein Beamter seinem Job über einen Zeitraum von mehreren Monaten nicht mehr nach, führt dieses Verhalten in der Regel zum „Entfernen aus dem Beamtenverhältnis“.

Präzedenzfall: Lehrer bleibt Unterricht fern

Ausschlaggebender Fall für dieses Urteil war ein Lehrer, der zunächst an einer berufsbildenden Schule unterrichtete und von dort aufgrund von Beschwerden über seinen Unterrichtsstil, wieder entfernt wurde. Daraufhin wurde der besagte Lehrer immer wieder an andere Schulen versetzt, bis er 2004 längerfristig krank wurde. Aufgrund des längerfristigen Ausfalles, wurde der Lehrer vom Amtsarzt untersucht und aufgrund einer psychischen Störung für dienstunfähig befunden. Bei einer Nachfolgeuntersuchung 2012 wurde jedoch seine Dienstfähigkeit bescheinigt und er wurde aufgefordert seinen Dienst ab Mai 2012 wieder aufzunehmen. Bis Mitte August kam der Lehrer dieser Aufforderung jedoch nicht nach. Seine Begründung, die er auch in Form eines privatärztlichen Attestes vorlegte und die ihm die Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, lautete „nicht fachgerechte Verwendung und unzumutbare Bedingungen im Dienst“. Hinzu fügte der Lehrer, dass er zwar nicht für den Unterricht an Haupt-und Realschule geeignet sein, jedoch ab sofort an einem Gymnasium arbeiten könne. Daraufhin leitete das Land ein Disziplinarverfahren ein und strich sämtliche Dienstbezüge.

Lehrer wegen Dienstvergehen angeklagt

Die Berufung des Lehrers wurde sofort zurückgewiesen. Es scheint als wolle das Oberverwaltungsgericht ein eindeutiges Exempel statuieren. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes handelt es sich bei dem Verhalten des Lehrers um ein schwerwiegendes Dienstvergehen, denn er habe dadurch das Vertrauen von Land Bevölkerung verloren, sowie das Ansehen der Beamten in den Dreck gezogen. Vor allem aus der Aussage, dass der Lehrer bereits sei an einem Gymnasium zu arbeiten, drehte das Verwaltungsgericht dem Angeklagten einen Strick. Durch diese Aussage sei eindeutig belegt, dass der Angeklagte gewusst hat, dass er nun wieder dienstfähig sei. Daher fordert das Oberverwaltungsgericht auch eine zwingende Entfernung des Angeklagten aus dem Dienst. Mit seinen Taten habe der Lehrer zudem die unabdingbare Kernpflicht jedes Beamten verletzt, nämlich die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen.

Lehrer schädigte Lehrer-Image

Bekanntlicherweise haben Beamte und Lehrer mit einigen Vorurteilen zu kämpfen. Die Tatsache, die die dem Oberverwaltungsgericht am meisten aufgestoßen ist, ist daher gut nachvollziehbar: Der Lehrer schädigte mit seinen Taten nämlich nicht nur sein eigenes Image, sondern das aller Lehrer und Beamten gleich mit! Dadurch werde das Vertrauen der Bevölkerung in die Beamtenschaft aufs Empfindlichste verletzt. Hinzu kommt ebenfalls, dass ein Lehrer der nur nach seinem Gusto unterrichten möchte, die Funktionsfähigkeit der Schulverwaltung unmittelbar gefährde.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. welt.de – Lehrer verliert nach vorsätzlicher Fehlzeit Beamtenstatus
  2. haufe.de – Lehrer verliert nach langer vorsätzlicher Fehlzeit Beamtenstatus
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