Erneut fällt das Landesarbeitsgericht ein sehr interessantes Urteil, denn ab sofort dürfen rechtsextreme Erzieher entlassen werden. Der Grundstein für dieses Urteil wurde in Mannheim gelegt, wo die Kündigung des Arbeitgebers als wirksam erachtet wurde. Eine fristlose Kündigung war zwar nicht zulässig, jedoch eine ordentliche. Eine Revision der Anklage ist bereits abgewiesen.
Gewaltbereiter und rechter Erzieher
Der Arbeitgeber gab an, dass der angeklagte Erzieher bereits seit 2010 in einem Kinderhort in der Nähe von Mannheim arbeitete. Dort war er für die Betreuung von Schulkindern zuständig. Laut Arbeitgeber sei der Erzieher aktives Mitglied der NPD und würde ebenfalls auf deren Kundgebungen auftreten. Er sei ebenfalls gewaltbereites Mitglied des SV Waldhof Mannheim und eindeutig rechter Gesinnung. Diese Anschuldigungen seien keinesfalls haltlos, denn es seien unzählige Situationen bekannt, in denen sich der Angeklagte äußerst rechts gab. Dieser Umgang und die Prägung seien für Jugendliche unzumutbar. Daher wurde der Angeklagte auch am 23.05.14 entlassen und nun vor das Arbeitsgericht geführt.
Verletzung politischer Treue
Der Grund für die Bestätigung der Kündigung ist laut Arbeitsgericht die Verletzung der politischen Treuepflicht. Diese besteht nämlich immer dann, wenn ein Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist. Durch die Aufnahme der Tätigkeit im öffentlichen Dienst muss ein Angestellter dem Grundsatz der Treue zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes nachkommen. Diese wird aufs Empfindlichste verletzt, wenn die Verfassung oder Organe beschimpft oder verunglimpft werden. Dies tat der Angeklagte, nach Aussagen von Kollegen und Arbeitgeber, aufs Äußerste. Daher sei die verhaltensbedingte Kündigung rechtens, so das Arbeitsgericht Mannheim.
Landesgericht bestätigt Kündigung
Nachdem das Arbeitsgericht seine Darstellung der Dinge dargelegt hatte, wurde der Fall zur Überprüfung an das Landesgericht weitergegeben. Dieses folgte der Argumentation des Arbeitsgerichtes und erklärte diese für wirksam. Zudem befand es den Angeklagten für ungeeignet als Erzieher und sah neben dem verhaltensbedingten Kündigungsgrund auch einen personenbezogenen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- mannheim24.de – ”šRechter‘ Erzieher darf fristlos entlassen werden
- haufe.de – Erzieher mit rechtsextremem Weltbild können entlassen werden
- spiegel.de – Hort darf rechtsradikalen Erzieher rausschmeißen
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