Kein Recht auf Ausgleichszahlungen!
Bekanntlich richtete sich die Bezahlung eines Beamten bis 2009 nach dem Lebensalter und nicht nach Berufserfahrung, was viele junger Lehrer als äußerst diskriminierend empfanden. Auch die Übergangsregelung, die als Reform eingeführt wurde, schaffte diesen Punkt nicht ganz aus der Welt, da sich das ,,neue Gehalt‘‘ am alten orientierte. Daraufhin verlangten viele Lehrkräfte Ausgleichszahlungen, die sie für die schlechter bezahlen Jahre entschädigen sollten.
Diesen Sachverhalt untersuchte der Europäische Gerichtshof gründlich und kam am 19.06.2014 zum Schluss, dass die Neuregelung, wenn auch basierend auf einem altersdiskriminierenden System, das EU-Recht keinesfalls verletze. Es bestünden laut EU-Recht keine Verpflichtungen die Beamten rückwirkend zu entschädigen und selbst wenn, hätten die Ansprüche vor Ende des Haushaltsjahres geltend gemacht werden müssen. Ebenfalls segnete der Gerichtshof ab, dass es rechtens sei den Aufstieg in eine höhere Besoldungsstufe allein von der erworbenen Berufserfahrung ab Zeitpunkt des Inkrafttretens der Übergangsregelung abhängig zu machen. Zudem gilt die Neuregelung der Bezahlung nach Berufserfahrung nur für die Neuverbeamtungen, das heißt alle Lehrer die nach der alten Regelung verbeamtet wurden, dürfen weiter nach Alter bezahlt werden! Mit diesem Urteil entschied sich der Europäische Gerichtshof überraschender Weise gegen seinen eigenen Generalanwalt. Jedoch ist in diesem Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn die Prüfung auf Haftbarkeit durch das Verwaltungsgericht ist noch nicht erfolgt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
tagesspiegel.de welt.deBewertung abgeben*
( Abstimmen)