Zuletzt aktualisiert am 22.02.2025 um 19:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Leistungen von Versicherungen
Leistungen von Versicherungen, welche werden eigentlich angeboten und welche sind sinnvoll?
Versicherungsgesellschaften gibt es bekanntlich wie Sand am Meer, doch welche Leistungen werden eigentlich angeboten und welche sind sinnvoll?
Die Versicherungsleistungen der Krankenversicherung lassen sich in vier große Themen einteilen:
1.) Ambulante Leistungen:
Diese beinhalten, was jedoch von Versicherungsdienstleister zu Versicherungsdienstleister variiert, Naturheilverfahren, diverse Vorsorgeuntersuchungen, einen Hilfsmittelkatalog, Heilmittel, Sehhilfen, ambulante Psychotherapie, sowie ambulante Kuren. Ambulante Transportkosten, Schutzimpfungen und häusliche Krankenpflege zählen ebenfalls zu den gebotenen Leistungen. Die behandelnden Ärzte haben die Möglichkeit, bis zum 3,5-fachen Beitragssatz abzurechnen.
2.) Stationäre Leistungen:
Die stationären Leistungen beziehen sich vor allem auf den Krankenhausaufenthalt. Dazu zählen neben stationärer Unterbringung, stationärer Behandlung, Ersatz-Krankenhausgeld, stationärer Psychotherapie, sowie stationären Kuren ebenfalls stationäre Transportkosten. Die Bezahlung der Ärzte kann ebenfalls maximal den 3,5-fachen Beitragssatz betragen. Übersteigt der Rechnungsbetrag allerdings den Beitragssatz, muss der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche zahlen. Darum lohnt es sich hier darauf zu achten, dass es keine Begrenzung gibt.
3.) Zahn Leistungen:
Diese Leistung wird vor allem mit steigendem Alter interessanter, da die Kosten für ,,neue Zähne‘‘ schnell ins Unermessliche wachsen können. Im Allgemeinen werden neben Zahnbehandlungen auch Zahnersatz, Inlays, Implantaten und Kieferorthopädie gewährleistet. Zusätzlich werden Material, Laborkosten und die Erstellung von Heil- und Kostenplänen erstattet. Die Zahnstaffelung ist allerdings von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Auch hier kann bis zu den 3,5 Fachen Höchstsatz abgerechnet werden. Darüber hinaus, muss mit dem Patienten im Vorfeld abgestimmt werden.
4.) Allgemeine Leistungen:
Bei starken Versicherern läuft der Vertrag ohne allgemeine Selbstbeteiligung; Pauschalleistungen gibt es zu dem bei den Wenigstens. Je nach Vertrag gibt es eine sogenannte erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die sich nach leistungsfreien Jahren richten. So gibt es z.B. bei Versicherer X ab einem Jahr ohne eingeforderte Leistungen eine Beitragsrückerstattung von 4 Monatsbeiträgen. Dies variiert jedoch stark nach Tarif und Versicherer. Eine weitere Leistung ist die Weltgeltung, die im Falle einer Erkrankung/ Behandlung im Ausland zahlt. Doch Vorsicht: Die Länge der Weltgeltung ist nicht genormt, sodass es sinnvoll ist, zusätzliche Versicherungsmaßnahmen zu treffen. Als letzte Leistung in diesem Themenfeld ist noch die Versichertenkarte zu nennen, die jedoch ebenfalls nicht von jedem Versicherungsdienstleister getragen wird.
Das Leistungsangebot der Krankenversicherer ist, wie man sieht, sehr groß und umfangreich! Sich als Laie einen Weg durch das Versicherungs-Dickicht zu bahnen, fällt also denkbar schwer.
Um tatsächlich alle gewünschten Leistungen im Schadensfall abgedeckt zu haben, lohnt es sich daher, die Versicherer mit einem Fachmann an der Seite genauer unter die Lupe zu nehmen.
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