Zuletzt aktualisiert am 24.11.2023 um 15:12 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Der im November 2021 abgeschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sichert den Angestellten, Beamten und Pensionären des Landes Berlin Gehaltssteigerungen von 2,8 Prozent. Für den Berliner Senat bedeuten diese tariflichen Vereinbarungen fast eine halbe Milliarde Euro an zusätzlichen Personalkosten, welche den Haushalt für die Jahre 2022 und 2023 weiter belasten.
Haushaltsplanentwurf mit ausreichender Vorsorge
Nach Angaben der Berliner Finanzverwaltung sei für derartige Mehrausgaben allerdings noch unter der Ägide des früheren Finanzsenators Matthias Kollatz (SPD) ein entsprechender Planungsentwurf für den Haushalt getroffen worden, der für die beiden nächsten Jahre vorsorgliche Konsolidierungs- und Ausgabenvolumen vorgesehen hatte. In diesem Entwurf seien auch zu berücksichtigende Personalkosten für das Jahr 2022 in einem Umfang von 10,96 Milliarden Euro sowie 11,23 Milliarden Euro für das Jahr 2023 einbezogen. Daniel Wesener (Grüne), Nachfolger im Amt von Kollatz, kann demnach ohne größere politische Auseinandersetzungen in die bereits im Januar dieses Jahres beginnenden Etatberatungen gehen.
Landesbediensteten-Gehälter erhöhen sich erst zum Dezember 2022
Die Gehälter der Berliner Landesbediensteten/- innen in der Senatsverwaltung, den Bezirksämtern, den Landesbehörden, Kitas, Schulhorten, der Feuerwehr, den Musikschulen, Landestheatern und in den kommunalen Museen steigen erst zum Dezember 2022 um 2,8 Prozent. Betroffen hiervon sind rund 74.000 Beschäftigte. Je nach Status erhalten Auszubildende 50 oder 70 Euro im Monat mehr. Außerdem hat die Tarifeinigung eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro ergeben. Personen im dualen Studium und Auszubildende erhalten hiervon 650 Euro. Die Auszahlung der Corona-Sonderzulage soll im März dieses Jahres erfolgen. Auch wenn der Großteil der zusätzlichen Personalkosten durch den über 24 Monate bis zum 30. September 2023 laufenden Tarifvertrag erst im nächsten Jahr entsteht, müssen die Etatbelastungen im jetzt zu beschließenden Haushalt der neuen rot-grün-roten Koalitionsregierung enthalten sein.
Die Berliner Finanzverwaltung bezifferte die direkten Kosten aus dem Tarifvertrag auf 240 Millionen Euro. Nach der Prämisse des Senats sollen neben den Angestellten/ – innen auch die rund 53.000 Berliner Landesbeamten/- innen und Versorgungsempfänger/- innen in einem vergleichbaren Umfang von den Gehaltserhöhungen profitieren. Hiermit würden die Kosten um weitere 240 Millionen Euro steigen. Zwar beschäftigt das Land Berlin deutlich weniger Beamte/- innen als Angestellte/- innen, doch die verbeamteten Beschäftigten haben in der Regel die höher dotierten Stellen inne. Die einmaligen Sonderzahlungen sollen auch für Beamte/ – innen gewährt werden und umfassen 69,8 Millionen Euro entgegen den 97 Millionen für die Angestellten/- innen. Beamte/- innen im Ruhestand erhalten die gesonderte Corona-Zahlung nicht.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. N-TV
2. Berliner Morgenpost
3. Berlin.de
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