Versicherungen, ein vielschichtiges und manchmal nur schwer zu durchdringendes Geflecht!
Fast jeder Beamte hat schon einmal in dem Einen oder anderen Zusammenhang von der Dienstunfähigkeitsklausel (kurz DU-Klausel) gehört. Doch was ist diese DU-Klausel eigentlich, wie unterscheidet sie sich von der Arbeitsunfähigkeitsklausel und ist eine Versicherung, die die DU-Klausel anbietet überhaupt sinnvoll? Am einfachsten wird der Sinn und Nutzen an einem Fallbeispiel deutlich:
Frau H. aus Hamburg ist 50 Jahre alt und Lehrerin. Sie hat eine Versicherung, erachtete Die DU-Klausel jedoch als nebensächlich. Nun läuft es bei Frau H. plötzlich nicht mehr so gut: Ihr Mann verlässt sie aus persönlichen Gründen und sie fühlt sich im Lehralltag überfordert und beginnt Angstzustände zu entwickeln. Nach dem Besuch beim Arzt hat sie Gewissheit- Psychotische Störung. Der Arzt befindet sie für dienstunfähig, jedoch nicht als arbeitsunfähig. Frau H. hat nun ein Problem, denn ihren erlerntet Beruf darf und kann sie nicht mehr ausüben. Nun muss sie entweder umsatteln, was Jahre dauern würde oder sich mit Gelegenheits-oder Minijobs über Wasser halten…
Man kann also die Frage nach der Notwendigkeit einer DU-Klausel eindeutig mit „Ja“ beantworten! Es gibt jedoch nur etwa eine Hand voll Versicherungen, die die DU-Klausel anbieten. Um einige zu nennen: Die Bayerische, DBV, Nürnberger, Die Württembergische und Signal Iduna. Die DU-Klausel ist also vor allem bei Lehrern eine wichtige Rücksicherung, denn merke: „Versucht der Job dir nach dem Leben zu trachten, ist die DU-Klausel nicht zu verachten.“
Bewertung abgeben
( Abstimmen)