“Krank und nun?”
Es ist leider eine traurige Tatsache, dass jeder fünfte Beamte in Deutschland die gesetzliche Altersgrenze nicht erreicht, da er vorher als dienstunfähig befunden wird! Spitzenreiter bei den Gründen für Dienstunfähigkeit sind vor allem die Psychischen Erkrankungen, wie auch der folgenden Statistik entnommen werden kann. Doch was kann ich als Betroffener tun? Wie erkenne und banne ich die ersten Anzeichen von psychischen Erkrankungen, was bedeutet eine Erkrankung versicherungstechnisch für mich? Im folgenden Dreiteiler werden wir sie eingehend über Risiken, Prävention und Lösung informieren.
Erkrankungen | Lehrerinnen | Lehrer |
Psyche | 57,00% | 37,00% |
Muskel/Skelett | 14,00% | 13,00% |
Herz/Kreislauf | 3,00% | 17,00% |
Bösartige Neubildungen | 7,00% | 9,00% |
Nervensystem | 5,00% | 5,00% |
Auge/Ohr | 5,00% | 4,00% |
Sonstige Leiden | 9,00% | 14,00% |
Quelle: Institut und Poliklinik für Arbeits- Sozial- und Umweltmedizin der Universität Erlangen
Der Berufsalltag beinhaltet viele Hürden, die tagtäglich genommen werden müssen. Jeder Beruf stellt sehr spezifische Anforderungen, denen es manchmal schwer ist zu genügen. Gerade die Beamtenberufe sind oft mit enormer Verantwortung und viel Stress verbunden, was die Anzahl an Krankheitsfällen nochmals belegt! Doch ab wann gilt man als Beamter als dienstunfähig?
Wer merkt, dass er dem Alltagsstress nicht mehr gewachsen ist und neben professioneller Hilfe ebenfalls eine psychische Erkrankung diagnostiziert bekommt, ist noch lange nicht für dienstunfähig befunden! Für dienstunfähig kann nämlich nur der Amtsarzt befinden und in diesem Falle ist man nur für DIENSTunfähig, nicht jedoch für ARBEITSunfähig befunden.
Denn nach der Definition im Bundesbeamtengesetz gilt:„Der Beamte ist dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.“ |
Das heißt (bei Beamten auf Widerruf) es wird bei Dienstunfähigkeit schlicht entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Soweit so gut, jedoch ist der Betroffene durch die Dienstunfähigkeit ebenfalls erwerbsgemindert und erfüllt die vorgeschrieben fünfjährige Wartezeit nicht. Dies bedeutet, dass er keinerlei Anspruch auf Versorgungsleistungen hat. Dieses Defizit endet jedoch nicht mit der Verbeamtung auf Lebenszeit, weshalb es weise ist schon in frühen Jahren an eine Absicherung im Fall der Fälle zu denken!
Eine gute Möglichkeit diese Versorgungslücke zu schließen ist die sogenannte Dienstanfänger-Police, die sowohl im Fall einer Dienstunfähigkeit absichert, als auch eine Altersvorsorge garantiert. Nach Verbeamtung auf Lebenszeit kann diese, ohne Gesundheitsprüfung, einfach angepasst werden.
Unser Tipp:
Achten Sie unbedingt darauf, dass im Falle einer Dienstunfähigkeit, Leistungen von Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte gewährleistet sind! Diese MUSS also unbedingt die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel oder kurz “DU-Klausel” beinhalten.
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