Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern/- innen genießen Beamte/- innen einen gesonderten Status, der auch im Hinblick auf Versicherungen eine wesentliche Rolle spielt. Eine umfassende Beratung oder ein objektiver Vergleich ist aus diesem Grund auch beim Abschluss von äußerst wichtigen und sinnvollen Versicherungen sehr zu empfehlen. Hierbei geht es um die Einbeziehung der individuellen privaten und beruflichen Lebensverhältnisse. Welche 4 Versicherungen für Beamte/- innen besonders wichtig sind, zeigt die nachfolgende Erläuterung.
Krankenversicherung
Durch den Beihilfeanspruch gegenüber dem Arbeitgeber ist der überwiegende Teil der Beamten/- innen nicht gesetzlich versichert. Nur wenige Bundesländer wie beispielsweise Hamburg gewähren ihren Bediensteten eine Wahlmöglichkeit bezüglich der Krankenabsicherung. In der Regel sichert die Beihilfe einen Erstattungssatz der Krankheitskosten zwischen 50 und 80 Prozent für die Beamten/- innen und deren Angehörige. Um die entstehende Kostenlücke zu schließen, ist eine private Krankenversicherung nahezu alternativlos.
Beim Abschluss einer solchen privaten Krankenversicherung können die Leistungen flexibel auf die individuellen Bedürfnisse der Beamten/- innen angepasst werden und damit den Zweck erfüllen entstehende Krankheitskosten vollständig zu decken. Möchten die Beamten/- innen im Krankheitsfall weitere Leistungen wie Chefarztbehandlungen, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen, so kann auch eine private Krankenhauszusatzversicherung entsprechende Wünsche gewährleisten.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine ganz entscheidende Absicherung für alle Beamten/ innen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung. Im Falle, dass sich der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben lässt, ist diese Versicherung ein Garant für finanzielle Leistungen. Die Ruhe- oder Versorgungsleistungen der öffentlichen Arbeitgeber setzen eine fünfjährige Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst sowie eine Verbeamtung auf Lebenszeit voraus. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die anfänglichen Ruhegehälter lediglich einen Versorgungssatz von nicht ganz der Hälfte des letzte Einkommens betragen, sodass eine Leistungsergänzung durch finanzielle Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Lösung zum Erhalt des Lebensstandards darstellt.
Sterbegeldversicherung
Über die finanzielle Absicherung der Angehörigen im Falle des eigenen Todes denken immer noch wenige Menschen nach. Dieser Umstand ist auch bei Beamten/- innen nicht ungewöhnlich. Im Gegensatz zur Vergangenheit hat der Staat die Leistungen im Falle des Todes erheblich reduziert und Hinterbliebenen bleibt oftmals nur eine einmalige Zuwendung, die je nach Bundesland zwischen einem bis zwei Monats- oder Ruhegehältern beträgt. Im Zusammenhang mit eventuell noch anstehenden Mietkosten und den zu erwartenden hohen Bestattungskosten reichen die Zuwendungen des Arbeitgebers oft nicht aus, um die finanziellen Belastungen der Hinterbliebenen zu tragen. Die Sterbegeldversicherung nimmt den Familienangehörigen einen Großteil dieser Sorge.
Haftpflichtversicherung
Das besondere Tätigkeitsfeld der Beamten/- innen verlangt eine Absicherung, die im Schadensfall für alle Belange haftet. Durch ihr Handeln und die expliziten beamtenrechtlichen Selbsthaftungsbestimmungen kann nur die Haftpflicht- beziehungsweise Diensthaftpflichtversicherung vor finanziellen Problematiken schützen und für entstandene Schäden aufkommen. Da Beamte/- innen in Regress genommen werden können, so haften Lehrkräfte beispielsweise aufgrund ihrer gesonderten Aufsichtspflicht auch für Schadensfälle, die von ihren Schülern/- innen verursacht wurden, ist die Haftpflichtversicherung elementar.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Beihilferatgeber
2. Deutsche Beamtenversorgung
Bewertung abgeben*
( Abstimmen)