Zuletzt aktualisiert am 24.02.2025 um 11:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Noch vor der kürzlich durchgeführten Landtagswahl hat die schleswig-holsteinische Jamaikakoalition wichtige Änderungen in der Beihilfeverordnung und der Beamtenversorgung beschlossen. Die neuen Regelungen sind seit dem 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten und sind Ergebnis jahrelanger Diskussionen.
Bemessungssätze und Selbstbehalt
Die Novellierungen des Landesbeamtengesetzes und der Beihilfeverordnung waren Bestandteil einer seit dem Jahr 2019 geführten Debatte. Besonders der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte sich intensiv in den anhaltenden Diskurs um die entsprechenden Gesetzesneuerungen eingebracht. Hierbei ging es nicht nur um die Dynamisierung von Zulagen und die Abschaffung der Selbstbehalte bei der Beihilfe, sondern auch um grundsätzliche Anpassungen in der Beamtenbesoldung sowie den Versorgungsleistungen.
Bereits im November des Jahres 2019 hatte der DGB mit der damaligen Landesregierung vereinbart, die Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen zu übertragen und zusätzlich zum 1. Juni 2022 eine Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsleistungen um 0,6 % durchzuführen. Da es innerhalb der beamtenrechtlichen Gesetzgebung und den Verordnungen auch einige Debatten hinsichtlich verfassungsrechtlicher Bedenken gab, sah sich die Landesregierung unter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gezwungen, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Wegfall des Beihilfeselbstbehaltes bis zur Besoldungsgruppe A9
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beihilfe-Jahreszuordnung ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Pflegebedingte Aufwendungen sind von den Erhöhungen ausgenommen
70% | Berücksichtigungsfähige Ehegatten / eingetragene Lebenspartner |
90% | Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der Bemessungssatz der Beihilfe für Ehegatten/- innen oder eingetragene Partner/- innen |
80% | Berücksichtigungsfähige Kinder |
90% | Bei drei oder mehr Kindern steigt der Bemessungssatz |
Legende: Neuerungen seit Mai 2022 sind hervorgehoben
Die Anpassungen werden vom schleswig-holsteinischen Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) automatisch vorgenommen. Alle Veränderungen bei den Familienverhältnissen sollten unverzüglich dem DLZP mitgeteilt werden. Betroffene Beamte/- innen müssen in der Folge darauf achten, die Anpassungen ihrer vorhandenen privaten Krankenversicherung anzugleichen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. schleswig-holstein.de
2. medirenta.de
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