Zuletzt aktualisiert am 27.11.2024 um 19:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Mitte Mai in Berlin stattfand, beschloss die Dachorganisation unter Einbindung der Gewerkschaften Ver.di, GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften), GdP (Gewerkschaft der Polizei) und EVG (Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft), die Belange der Beamten stärker zu fördern und zu unterstützen.
Beamtenpolitik für die Zukunft gestalten
In der Kernaussage sieht sich der DGB als die zielführende Organisation für die Beamten, um die Modernisierung und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes verlässlich zu gewährleisten, sowie auch zu gestalten. Hierbei ist es unabdingbar, dass für die verlässliche Entwicklung in der Zukunft ein größeres Augenmerk auf die personelle Ausstattung und die Arbeitsbedingungen gelegt wird. Die rund 400 Delegierten aus den Mitgliedsgewerkschaften beschlossen nicht zuletzt deshalb auf dem Bundeskongress mit einem beeindruckenden, einstimmigen Votum das ausgearbeitete Antragspapier, welches unter dem Arbeitstitel „Für ein demokratisches Berufsbeamtentum“ vorgelegt wurde.
Der DGB beschreibt darin die Herausforderungen im Rahmen der Digitalisierung, des aktuellen Personalmangels, der Entwicklung des Personalrechts und den damit verbundenen Flexibilisierungen. Ein hervorzuhebender Punkt ist der demografische Wandel und die beamtenrechtlichen Veränderungen seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Nach einer so langen gesellschaftlichen Entwicklungszeit mit allen entsprechenden Anforderungen sei nach Auffassung des Gewerkschaftsbundes ein modernes, zukunftsorientiertes und demokratisches Dienstrecht längst notwendig.
Rechte stärken und Strukturen verbessern
Neben der Umsetzung eines modernen Dienstrechtes für Beamte von Bund, Ländern und Kommunen, sieht der DGB diese zentrale Verwirklichungsumsetzung auch für verbeamtete Beschäftigte bei Unternehmen, die durch staatliches Handeln privatisiert wurden, also bei der Deutschen Bahn, der Telekom, der Post und Postbank. Die organisatorischen Leitlinien für dieses Vorhaben, beabsichtigt der Gewerkschaftsbund in unmittelbarer Zusammenarbeit mit den einzelnen Mitgliedsgewerkschaften eng und aktiv zu vertreten.
Fokussierender Inhalt des Antragspapiers ist eine wesentliche Verbesserung der Beteiligungsrechte. Der Gewerkschaftsbund kämpft in diesem Punkt gegen stetige Verordnungen und setzt stattdessen auf Verhandlungen. Gerade im Bereich der dienstlichen und besoldungsrechtlichen Veränderungen kehren sich oftmals die Realitäten um und Bund oder auch Land treffen einseitige Regelungen. Hier gilt es verfahrensrechtliche Vorschriften einzuhalten, sowie verbindliche Einigungen sachgerecht einzufordern. Die Gewerkschaften sprechen in diesem Zusammenhang von Einigungsprozessen auf Basis einer Sozialpartnerschaft.
Volle Koalitionsfreiheit
Neben einer notwendigen Stärkung der Beteiligungsrechte der Gewerkschaftsorganisationen steht der DGB zur Koalitionsfreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht und damit zum Streikrecht für die Beamtenschaft. Nach Ansicht der Gewerkschaften müsse sich die Bundesrepublik über kurz oder lang an der europäischen Rechtsauffassung orientieren. Beamte müssten eigenständig ihre Rechte und Forderungen vertreten können und entsprechende beamtenrechtliche Einschnitte, tätigkeitsorientiert so gering wie möglich gehalten werden. Weitere wichtige Maßnahmen und Forderungen aus dem Beschlusspapier sind eine gerechtere Besoldung der Beamten, die Gewährleistung von Mobilität, ein besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitszeitregelungen, Beschäftigungsverhältnisse, Versorgung sowie Perspektiven.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB als aktive Spitzenorganisation für Beamtinnen und Beamte
- Deutscher Gewerkschaftsbund – C007: Für ein demokratisches Beamtentum
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