Die aktuelle Situation innerhalb der Corona-Pandemie und die befürchtete Verschärfung der Lage durch die neue Virus-Variante „Omikron“ sorgen momentan für einen erheblichen politischen Diskurs neben der bereits beschlossenen Impfpflicht für die Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen auch für bestimmte Gruppen des Beamtentums eine erweiterte Impfverpflichtung einzuführen.
Besondere Schutzverantwortung zur Stärkung der Impfprävention
Im Angesicht der immer noch relativ hohen Anzahl von Impfverweigerern haben sich noch vor Weihnachten die politischen Lager einer intensiven Debatte um die Ausweitung der Impfpflicht gestellt. Aus den Reihen der GRÜNEN-Bundestagsfraktion erklärte ihr gesundheitspolitischer Sprecher Janosch Dahmen gegenüber der Tagespresse, dass die bereits für das medizinische und pflegende Personal beschlossene Impfverpflichtung durchaus auch für bestimmte Beamtengruppen ausgeweitet werden könnte. Besonders bei den Lehrern und Lehrerinnen, Polizisten/ – innen und bei der Feuerwehr sei es berufsbedingt oftmals kaum möglich, einen schützenden Abstand zu halten, wobei gerade diese Beamtengruppen eine besondere Schutzverantwortung gegenüber anderen Menschen hätten. Diese gesonderte Stellung der Schutzverantwortung beinhalte einen höchst möglichen Fremd- und Eigenschutz durch eine Impfung gegen COVID, so Dahmen. Als unbedingt vordergründig anzusehen sei aber die notwendige Überzeugung und die Gewährleistung der Bereitstellung von ausreichend Impfstoff.
Das Beamtenverhältnis ist deklariert durch eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Berechtigt dieses weitreichende öffentliche Dienst- und Treueverhältnis auch den Anspruch des Dienstherrn zu einer verpflichtenden Impfung? Fakt ist, um Beamte/ – innen oder bestimmte Berufsgruppen von Beamten/ – innen zur Impfung zu verpflichten, bedarf es einer separaten Gesetzgebung, in der vor allem detailliert erläutert wird, ab welchem Zeitpunkt eine Tätigkeit zu einer solchen Gefährdungslage führt, dass diese eine Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit und damit eine verpflichtende Impfung rechtfertigen würde. Auch hinsichtlich der Rechtsauffassungen zu den einzelnen Aspekten der Impfpflicht gibt es zahlreiche unterschiedliche Meinungen und Expertisen, sodass die Diskussionen auch im Hinblick auf den Erlass einer generellen Impfpflicht im Zusammenhang mit der Corona-Krise vermutlich noch weiter andauern werden.
Kritik von Gewerkschaften und Verbänden
Einer möglichen Impfpflicht für die Beamten/- innen stehen etliche Gewerkschaften und Verbände kritisch gegenüber. Hans-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, sieht in der darüber entstandenen Debatte eine Art „Alibidiskussion“, um von der eigentlichen Problematik abzulenken, welche in der relativ hohen Anzahl von ungeimpften Erwachsenen innerhalb der gesamten Gesellschaft läge. Meidinger erklärte in diesem Zusammenhang, dass rund 90-96 Prozent aller Lehrkräfte ohnehin bereits geimpft wären. Oliver Malchow, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), äußerte sich ähnlich skeptisch und verwies auf die überdurchschnittlich hohe Impfbereitschaft der Kollegen/ – innen. Die Notwenigkeit einer Impfpflicht für bestimmte Beamtengruppen sei aus diesem Grunde nicht ersichtlich. Angesichts der Neuentwicklungen durch die neue Corona-Variante „Omikron“ kommen derartige politische Diskussionen über die verpflichtenden Impfungen für bestimmte Berufsgruppen für zahlreiche Virologen ohnehin zu spät, da die gesetzlichen Umsetzungen aller Voraussicht nach erst im Frühjahr 2022 erfolgen könnten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Rechtsschutz
2. Rheinische Post
3. Bayerischer Rundfunk
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