Zuletzt aktualisiert am 12.09.2024 um 4:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
28.08.2015 — Immer wieder gab es dieses Jahr bereits Aufruhr aufgrund des äußerst umstrittenen Betreuungsgeldes. Nun beendete das Bundesverfassungsgericht ein, für alle Male die Debatte und strich des Betreuungsgeldes einstimmig. Als Begründung hieß es, dass nicht der Bund, sondern die Länder für die Leistung zuständig sind. Auslöser für das Urteil, dass am 21.07.2015 in Karlsruhe gefällt wurde, war eine vorangegangene Klage in Hamburg.
Bereits ein holpriger Einstieg
Von Anfang an war die Einführung des Betreuungsgeldes sehr umstritten, dennoch wurde es 2013 nach langen politischen Auseinandersetzungen auf Bestreben der CSU eingeführt. Das Betreuungsgeld sollte ursprünglich die Problematik der überfüllten Kindergärten und Kitas lösen, wurde jedoch schnell als Entwicklungsbremse der eigenen Kinder entlarvt. Möchte man als Elternteil die bis zu 150 Euro Betreuungsgeld erhalten, betreut man sein Kind einfach von zu Hause aus und schickt es nicht in die Kita oder zu einer Tagesmutter.
Niemand ist zuständig
Grund für das Urteil ist, dass das Betreuungsgeld nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beiträgt. Die Tatsache, dass dieser Urteilsspruch so lange dauerte, ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Bund nicht dafür zuständig war und sich deshalb auch nicht mit der Frage beschäftigte, ob das Betreuungsgeld überhaupt mit den Grundrechten zu vereinbaren war. Nun ist keine Übergangsfrist für das Betreuungsgeld seitens des Gerichtes festgesetzt, die diese nicht für nötig hält. Es wird Bund und Verwaltung überlassen, wie mit bereits bewilligten Leistungen verfahren werden soll.
Bayern zahlt weiter Betreuungsgeld
Als bisher einziges Bundesland will Bayern nach der Abschaffung des Betreuungsgeldes bereits bewilligte Leistungen vorerst weiter zahlen. Das erfolgt in Eigenregie, jedoch nicht auf eigene Rechnung, denn zahlen soll für diese Leistungen der Bund. Wie Seehofer bereits ankündigte, wird es das Betreuungsgeld in Bayern auch noch zukünftig geben. Doch aus eigener Tasche zahle Bayern dies nicht, so Seehofer. Das Geld müssten Bund und Länder zur Verfügung stellen, so auch der CSU-Vorsitz. Veranschlagt für 2015 waren dafür knapp 900 Millionen Euro.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Karlsruhe kippt Betreuungsgeld
- sueddeutsche.de – Ende des Betreuungsgeldes
- faz.net – Urteil Betreuungsgeld
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