Zuletzt aktualisiert am 31.08.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Auch wenn im Kopf der meisten Normalbürger noch immer Lehrer und Verbeamtung zwangsläufig zusammen hängen, stimmt dies nicht in allen Fällen. Schon längst werden nicht mehr alle Lehrer auch verbeamtet. Zudem stellen manche Bundesländer besonderer Anforderungen an ihre Beamten. So werden in Baden-Württemberg nur Lehrer verbeamtet, die einen gewissen Body-Mass-Index nicht überschreiten. In Sachsen werden Lehrer nur mit Einschränkung in den Beamtenstatus erhoben und in Thüringen und Berlin wird den Pädagogen die Verbeamtung komplett verwehrt.
Nicht jeder ist geeignet!
Auch wenn noch immer der Irrglaube grassiert, dass einfach jeder verbeamtet werden kann, sieht es in der Realität anders aus. Tatsächlich müssen die Lehrkräfte, die zum Beamten „geschlagen“ werden wollen, entweder die deutsche Staatsbürgerschaft vorweisen oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedslandes der EU sein. Ein weiterer wichtiger Eignungspunkt bei der Verbeamtung sind zu dem die charakterlichen Eigenschaften. Hierbei ist es von elementarer Wichtigkeit, dass ein Lehrer bereit ist jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Die letzte Hürde auf dem langen Weg zu Verbeamtung stellt jedoch der Gang zum Amtsarzt dar.
Von Beamten und ihren Erkrankungen
Klar ist: Der Staat spart an allen Ecken und Enden und klar ist auch, dass Beamte den Staat einiges an Geld kosten. Jeder Beamte, der vorzeitig in Pension geht oder wegen Dienstunfähigkeit früher als gedacht seinen Dienst quittiert, kostet den Staat zusätzlich. Daher wird versucht bereits vor der Verbeamtung diejenigen auszusortieren, deren Chance größer ist vorzeitig in Pension zu gehen. Das ist auch der Grund, warum Beamtenanwärter vor der Verbeamtung vom Amtsarzt auf Herz und Nieren getestet werden. Ausschlaggebend für den Dienstherren ist die sogenannte „Lebensdienstzeit“, die vom Amtsarzt möglichst genau ermittelt werden soll. Hierfür müssen vom Anwärter alle früheren Erkrankungen offengelegt werden, Hör- und Sehtests durchgeführt werden und die Höhe des BMI (Body-Mass-Index) wird gemessen. Auch wenn dieser mittlerweile als rückständig und veraltet gilt, richten sich einige Bundesländer noch immer danach. Baden-Württemberg hat einen Grenz-BMI von 28, während der von NRW bei 30 liegt und man in Bayern mit 34,9 das Ganze nicht so eng sieht.
Keine „Drehtür-Verbeamtung“ mehr
Natürlich streben die meisten Lehrer eine Verbeamtung an und fanden eine Lücke im Verbeamtungssystem. Warum sich nicht in einem anderen Bundesland verbeamten lassen und dann wieder in das alte Bundesland wechseln? Diese Taktik wurde vor allem von Berliner Lehrern praktiziert, nachdem Berlin deren Verbeamtung abgeschafft hatte. Sie zogen von Berlin nach Brandenburg oder in anderer Bundesländer, ließen sich dort verbeamten und kamen nach einigen Jahren zurück in die Heimat. So kam Berlin in den Genuss, Beamte bezahlen zu müssen, die es selbst gar nicht verbeamtet hatte. 2013 schob Berlin dem Ganzen dann einen Riegel vor und erließ die Regel, dass nur noch Beamte, deren Statuswechsel bereits fünf Jahre zurücklag, übernommen werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
magazin.sofatutor.com – Wo werden Lehrer verbeamtet
referendar.de – Werde ich verbeamtet?
taz.de – Verbeamtung abschaffen?
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