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News

Bundesrat akzeptiert Gesetz für besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften

Polizist auf einem Motorrad
Mai
21
2017

Mehr Schutz für Polizei und Rettungskräfte; Foto: Pictures news - Fotolia

Am 12. Mai billigte der Bundesrat, die vom Bundestag am 27. April beschlossene Änderung der Gesetzgebung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Rettungskräften, Feuerwehrleuten und Vollstreckungsbeamten.

Die wesentlichen Änderungspunkte sind:

  • Strafbares Handeln auch bei Angriffen auf einfache Diensthandlung
  • Strafbares Handeln bei Behinderung durch Gaffen
  • Entsprechende Änderungen gelten auch für Rettungskräfte
  • Angriffe im Zuge einfacher Diensthandlung

    Der neu geschaffene Straftatbestand gibt den Einsatzkräften mehr Sicherheit, da in der Zukunft auch Angriffe strafbar sind, die während sogenannter einfacher Diensthandlungen, hierzu gehören beispielsweise Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen, strafbar sind. Im Rahmen der neuen Rechtsprechung können hier Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden. Bisher galt das Strafmaß der Haft nur für unmittelbare Angriffe während einer Vollstreckungshandlung.

    Behinderungen durch Gaffer

    Die weitere Novellierung des Gesetzes ist das unter Strafe stellen sogenannter Gaffer, die Behinderungen an Unfallstellen verursachen oder auch die Bildung einer Rettungsgasse erschweren. Diese Thematik wurde unter der neu geschaffenen Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ zusammengefasst. Wichtig ist hierbei, dass die Strafbarkeit allein an die Behinderung der Rettungskraft anknüpft, unabhängig davon ob sich das Verhalten des Täters konkret negativ auf die hilfsbedürftige Person auswirkt.

    Erweiterungen

    Der Umfang des Tatbestandes hinsichtlich eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wird entsprechend erweitert. Rettungskräfte, Katastrophenschutz und Feuerwehr werden sinngemäß mit den Vollstreckungsbeamten gleichgestellt.

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