Zuletzt aktualisiert am 15.09.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die adäquate Bezahlung von anfallenden Reisekosten bei Klassenfahrten für Lehrkräfte beschäftigt seit Jahren Lehrer, Interessenvertretungen und Gerichte. Anlässe sind krasse Verstöße gegen den Fürsorgegrundsatz des Arbeitgebers. Beispielsweise sind Rückerstattungen zu knapp dimensioniert und nicht den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst.
Klassenfahrt – eine Vergnügungsfahrt?
Schülerfahrten ergänzen die Unterrichtsarbeit der Schule. Ihre Intentionen sind der Wissenserwerb und die Vermittlung sozialer Kompetenzen. Sie dienen nicht der Erholung der Schüler oder begleitender beziehungsweise leitender Lehrkräfte und stehen damit im Gegensatz zu Freizeitreisen. Die spezielle pädagogische Dimension einer Klassenfahrt als erlebnisorientiertes Lernen und Stärkung des Sozialverhaltens muss deutlich gegenüber den Schülern, Eltern und der Dienstbehörde vertreten werden.
Finanzierung von Klassenfahrten – ein Streitthema
Die Lehrkräfte haben während der Klassenfahrt ihrem Unterrichts- und Erziehungsauftrag nachzukommen, gepaart mit einer Aufsichtsfunktion, die weit über die Zeit im normalen Schulalltag hinausgeht. Es fallen also jede Menge Überstunden an, die in aller Regel weder bezahlt noch anderweitig ausgeglichen werden. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln bzgl. der Handhabung der Reisekostenerstattung, die aufgrund von Klagen von Lehrkräften wegen unangemessener Kostenerstattung in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet wurden. In den meisten Ländern wird den Schulen ein bestimmtes Budget zur Verfügung gestellt, aus dem die Kosten beglichen werden. Ist eine Klassenfahrt genehmigt, so sollte auch der Lehrkraft der volle Umfang der Auslagen zurückgezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte können größtenteils für die Dauer der Klassenfahrt einen Antrag auf Aufstockung auf eine ganze Stelle einreichen. Unstrittig ist, dass Lehrer die Kosten einer Klassenfahrt im Sinne einer Dienstreise in ihrer Steuererklärung berücksichtigen können.
Anpassung der Rückzahlungssätze
Eine Klage einer Lehrerin wegen zu geringer Erstattungsbeiträge für Übernachtungsgelder wurde in höherer Instanz zugunsten der Lehrkraft beschieden. Eine angemessene Kostenregelung wurde bei der Dienstbehörde angemahnt, die mit einem neuen Schülerfahrtenerlass reagierte.
Fazit
Die Zeiten, da Lehrer gänzlich auf Reisekosten für Schülerfahrten verzichten mussten, sind vorbei. Dennoch bleibt Raum für Verbesserungen hinsichtlich einer angemessenen Pauschale für die Schülerfahrtkosten und der Vergütung der geleisteten Mehrarbeit.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Haufe.de: Lehrerin bekommt mehr Geld für Klassenfahrt
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