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Berlin: Ende der sachgrundlosen Befristungen!

Rechtsgesetz Konzept Bild: Justitia und Rechtsbücher
Jul
24
2018

Grundlos befristete Verträge sollen nicht länger möglich sein; Bild: Legal law concept image

Rund ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der sachgrundlosen Befristungen forderte das Berliner Abgeordnetenhaus den Senat im November 2017 auf, für die Zukunft auf derartige Beschäftigungsverhältnisse zu verzichten. Nun beschloss der Senat bis auf wenige Ausnahmen, auf derartige Anstellungsverträge zu verzichten.

Steigerung der Attraktivität

Noch im Jahr 2015 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes deutschlandweit rund 8 Prozent aller Arbeitsverhältnisse bei Beschäftigten über 25 Jahre befristet. Diese Beschäftigungsverhältnisse können eine wechselwirkende, negative Auswirkung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben. Die Beschäftigten leiden oftmals unter der Ungewissheit, wie es nach Ablauf der Befristung weitergehen soll und dieses wirkt sich dementsprechend auf die Arbeitsmotivation aus, da der Arbeitnehmer stetig auf der Suche nach einer anderweitigen, unbefristeten Anstellung ist.

Den Arbeitgebern können so teilweise solide und qualifizierte Fachkräfte abhandenkommen. Der Berliner Senat beschließt mit der neuen Regelung grundsätzlich keine sachgrundlosen, befristeten Verträge im Sinne des §14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) mehr zu erteilen, einen wichtigen und erforderlichen Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Landes als öffentlicher Arbeitgeber. Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen (SPD) begrüßte die Entscheidung und bekräftigte in einer Pressemitteilung den Willen des Senats allen Beschäftigten eine verlässliche Perspektive zu bieten.

Auswirkung und Ausnahmen

Die neuen Richtlinien sollen auch für alle Arbeitgeber Gültigkeit besitzen, an denen das Land Berlin mehrheitliche Beteiligungen hat, so der Finanzsenator. Den Beschluss sollen alle zuständigen Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Behörden sowie die nichtrechtsfähigen Anstalten und die unter deren Aufsicht stehenden Eigenbetriebe umsetzen. Innerhalb der Bezirksverwaltungen soll der Abschluss von Befristungsverträgen ebenfalls unterbunden werden. Noch 2017 sprach man in der Bundeshauptstadt von rund 54 Prozent sogenannter „atypischer Beschäftigungsverhältnisse“.

Die Tendenz der Unternehmen und Arbeitgeber Beschäftigungsmodelle in Teilzeit, befristeten Anstellungen, Minijobs und Leiharbeit zu gewähren, wurde von Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linke) heftig kritisiert. Für die öffentlichen Arbeitgeber stellen sich aufgrund der Neuregelung lediglich Ausnahmen ein, wenn sich ein unvorhersehbarer Personalbedarf ergibt, das heißt, wenn beispielsweise hierfür innerhalb der Haushaltsplanungen noch keine festen Stellenbesetzungen vorgesehen waren. Die Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Haufe – Verzicht auf sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst
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