Zuletzt aktualisiert am 06.11.2024 um 3:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Die Heilfürsorge oder auch „freie Heilfürsorge“ erfüllt im Großen und Ganzen den gleichen Zweck wie die Beihilfe. Mit der Heilfürsorge nimmt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Staatsdienern wahr. Die Heilfürsorge ist vor allem für die Beamten gedacht, die ein besonders hohes Berufsrisiko eingehen müssen, das heißt vor allem für Feuerwehrleute, Polizisten und Soldaten. In Niedersachsen wird die freie Heilfürsorge nun wieder eingeführt. Beschlossen wurde dies bereits am 19. Juni, in Kraft treten soll die Regelung jedoch erst zum 01.01.2017. Gesetzlich geregelt werden soll das Ganze über den Doppelhaushalt von 2017/2018.
Welche Änderungen sind zu erwarten?
- Zunächst einmal sollen alle ab 01.01.17 eingestellten Beamten in Niedersachsen eine Heilfürsorgeberechtigung erhalten.
- All jene, die zum 31. Dezember keine Heilfürsorgeberechtigung haben, sollen die Möglichkeit bekommen, einen Antrag auf Übernahme in das bestehende Heilfürsorgesystem zu stellen.
- Für die Antragsstellung bekommen die Beamten Zeit bis zum 31. Dezember 2017. Nach Einreichung des Antrages, soll die Heilfürsorgeberechtigung bereits im nächsten Monat, frühestens jedoch am 01. Januar 2017 bestehen
- Zukünftig sollen alle Heilfürsorgeberechtigten den gleichen Leistungsumfang haben.
- 1,6 % des Grundgehaltes werden monatlich aufgrund der Heilfürsorge angerechnet. Für Anwärter gilt dies jedoch nicht.
- Jeder Heilfürsorgeberechtigte hat die Wahl, die Heilfürsorge abzulehnen. Eine Änderung dieses Punktes ist auch in naher Zukunft nicht geplant.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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