Zuletzt aktualisiert am 04.10.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Ende Februar 2020 beginnen die Verhandlungen des Beamtenbundes (dbb) mit dem Bundesinnenministerium. Ziel ist es, den sogenannten Tarifvertrag Digitalisierung für die Beschäftigten des Bundes festzuschreiben. In den ersten Treffen wird es vornehmlich darum gehen, die Struktur der Verhandlungsebenen in einem für beide Seiten akzeptablen Rahmen zu erörtern und einen entsprechenden Zeitplan zu erörtern.
Veränderungen Rechnung tragen und Sicherheit schaffen
Der Beamtenbund vertritt die Auffassung, dass die grundlegenden Veränderungen im Rahmen der Digitalisierung auch große Teile der Arbeitsbedingungen für Beamte des Bundes umfangreich modifizieren. Hierfür ist es dringend notwendig, Voraussetzungen zu schaffen, die durch einen tarifvertraglichen Rahmen abgesichert werden. Beispiele für derartige Umstellungen sind beschleunigte oder veränderte Arbeitsprozesse und der erhebliche Zuwachs von flexiblen Arbeitsformen, so etwa im Bereich von „Homeoffice“ Anwendungen. Der Beamtenbund will die Interessen der Beschäftigten beim Voranschreiten dieser Veränderungen wirkungsvoll berücksichtigt wissen. Im auszuhandelnden Tarifvertrag sollten die Regelungen deshalb auch eindeutig formuliert sein. Fortlaufende Qualifizierungen und alle relevanten Themengebiete des Datenschutzes müssen inhaltlich festgeschrieben werden.
Beamte und Beschäftigte des Bundes benötigen Schutz und Perspektiven, so der Verhandlungsführer des Beamtenbundes, Vizepräsident Volker Geyer. Direkt zu Beginn der Gespräche am 28. Februar machte Tarifvorstand Geyer deutlich, die Forderungen eindringlich anzusprechen und außerdem auf Regelungen zu bestehen, die innerhalb der neuen flexiblen Arbeitsbedingungen einen Schutz vor Selbstausbeutung gewährleisten. Es müsse ferner klar sein, dass für die Beschäftigten des Bundes, deren Arbeitsplätze besonders von den Veränderungen der Digitalisierungsmaßnahmen betroffen sind oder die den neuen Bedingungen sogar weichen müssen, entsprechende Sicherungssysteme wirksam werden. Beamtenbund Vize Geyer ergänzte, man wolle auf eine schnelle Einigung mit dem Bundesministerium hinarbeiten, um für die rund 330.000 Beschäftigten ein positives und beispielhaftes Signal zu erreichen.
Nach Abschluss des ersten konstruktiven Gespräches, bei dem es vorrangig um einen Zeitplan und um Inhalte ging, haben sich die Tarifvertragsparteien zumindest auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt. Hierbei geht es um die Bereiche und Themengebiete, die in die tarifvertragliche Gestaltung einfließen sollen. Zum einen betrifft dieses die Qualifizierung und das mobile Arbeiten, zum anderen die Sicherung der Beschäftigung. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 27. April festgesetzt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
Bewertung abgeben
( Abstimmen)