Recht: Umstrittenes Tarifeinheitsgesetz erneut vor verfassungsrechtlicher Prüfung!
Erst Ende letzten Jahres wurden am umstrittenen Tarifeinheitsgesetz (TEG) etliche Änderungen und Neuerungen vorgenommen. Laut Auffassung des Deutschen Beamtenbundes (dbb) stellt die Gesetzgebung einen erheblichen Einschnitt in die Tarifautonomie dar und die vollzogenen Novellierungen der Rechtsvorschrift reichten bei Weitem nicht aus. Aus diesem Grund entschied sich der Beamtenbund Mitte März, die Gesetzgebung erneut durch das Karlsruher Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen und erhob Klage.
Die seinerzeit noch von der früheren Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verabschiedete Gesetzgebung sollte gewährleisten, dass in Betrieben mit rivalisierenden Tarifverträgen lediglich derjenige Abschlussfähigkeit erwirken kann, dessen gewerkschaftliche Mitgliederzahlen am höchsten ausfallen. Zwar bestätigten die Karlsruher Richter im Sommer des Jahres 2017 das neue Gesetz, erließen für dessen Anwendung aber zahlreiche Vorgaben und wiesen den Gesetzgeber in einigen Punkten an, Änderungen vorzunehmen, um auch kleineren Gewerkschaften zu ermöglichen, ihre Interessen wahrzunehmen.
Korrekturen ohne Wirkung
Für den Vorsitzenden des Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, sind die im November letzten Jahres vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesnachbesserung wirkungslos und stellen in ihrer Gesamtheit sogar noch eine Verschlechterung der Situation dar. Silberbach verwies darauf, dass die Karlsruher Richter bei ihrer ersten Prüfung und ihren Weisungen zur Nachbesserung, eine notwendige Transparenz beim Durchlaufen des demokratischen Verfahrens anmahnten. Hiervon könne keine Rede gewesen sein, so der dbb-Chef. Öffentlichkeit und besonders die betroffenen Gewerkschaften wurden in einem ultrakurzen Gesetzänderungsverfahren völlig außen vor gelassen. Die knappen Minikorrekturen seien hierbei kein Lösungsweg, so Silberbach.
Im Gegenteil. Der Chef des Beamtenbundes verwies darauf, dass die damals vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Maßnahmen im Hinblick der Regelungsaufgabe, von den Gesetzgebungsorganen einfach den Sozialpartnern übertragen worden sind. Hiermit wurde versäumt, die notwendigen Punkte festzulegen, um die Rechte der Minderheitsgewerkschaften zu wahren. Ferner bliebe völlig unklar, welche detaillierten Rechte die Schutzregelung eigentlich umfasse, so Silberbach. Der Beamtenbund bleibt bei seiner Überzeugung, dass im Rahmen der Tarifautonomie weder die Schaffung des Tarifeinheitsgesetzes, noch die völlig missglückte Korrektur von Nöten gewesen wäre. Die erneute Verfassungsbeschwerde sei auch ein Zeichen der Entschlossenheit des Beamtenbundes, den rechtlichen Widerstand gegen die Gesetzgebung bis zum Ende zu gehen und die Politik zu einer Umkehr zu bewegen.
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