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NRW – Bevorzugung von Frauen im öffentlichen Dienst verfassungswidrig

Recht
Sep
12
2016

Bevorzugung von Frauen verfassungswiedrig; Bild: Africa Studio - Fotolia

In Zeiten der Emanzipation und Single-Haushalte, wird kaum ein Thema immer wieder so hitzig diskutiert, wie die Gleichberechtigung bei der Arbeit.

Gerade in frauenuntypischen Berufen, wie beispielsweise der Polizei, sollten Frauen bei Beförderungen eigentlich bevorzugt behandelt werden. Doch NRW schob hier letzte Woche einen Riegel vor und erklärte, dass die Bevorzugung von Frauen im öffentlichen Dienst in NRW nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes als verfassungswidrig eingestuft werde. Genannter Grund hierfür war, dass es im Land noch immer an Gesetzgebungskompetenzen fehle, sodass bei der Frauenförderung die männlichen Bewerber benachteiligt werden würden. Eigentlich schien der Gesetzesentwurf bezüglich der Frauenförderung bereits fix. Bei „wesentliche gleicher Eignung“ sollten demnach Frauen bevorzugt behandelt werden. Allerdings brachte diese Regelung einige Unruhe mit sich. Vor allem bei Finanzverwaltung und Polizei, denn diese werden nach Beurteilungslisten befördert. Diese waren durch das Vorrücken der Frauen natürlich gänzlich durcheinandergeraten. Im Zusammenhang mit der Beförderung der Frauen werden immer mehr Stimmen laut, die einen Stopp der „Beförderungswillkür“ fordern. Es bleibt zukünftig abzuwarten, wie sich die Chancen für Frauen in NRW entwickeln werden.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. derwesten.de – Gericht kippt Frauenförderung in NRW
  2. wn.de – Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen ist verfassungswidrig”
  3. wz.de – Verwaltungsgericht kippt NRW-Frauenförderung
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