Zuletzt aktualisiert am 07.09.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Wie das Bayerische Verwaltungsgericht nun entschied, bekommen Beamten mit gravierender Sehschwäche nun auch Beihilfe für Brillengläser. Doch diese Zuschüsse gelten lediglich für Beamte. Das Urteil ist also nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung übertragbar, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits ausschloss.
Vorherige Regelung verfassungswidrig
Ausschlaggebend für diesen Rechtsspruch ist ein Professor, der zuletzt Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht war. Obwohl es nur um eine Summe von 234,40 Euro ging, ließ er nicht locker und errang stellvertretend für viele betroffene Beamte einen Erfolg. Denn aufgrund seiner Klage entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Beamten mit extremer Sehschwäche Beihilfe für Brillengläser zusteht. Damit wurde die bisherige Praxis als verfassungswidrig erklärt.
Der Präzedenzfall
Der oben genannte Jurist, der mit seiner Klage einen Stein ins Rollen brachte, ist Bernd Schünemann, der sich bereits als Anwalt des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus einen Namen gemacht hat. Dieser klagte nicht ohne Eigennutzen, denn als Beamter, mit über minus 10 Dioptrin, muss Schünemann extrem viel für seine Brillengläser zahlen. Nach eigenen Angaben beträgt der Preis, allein für die Gläser, knapp 1000 Euro. Beamte sind medizinisch zwar bereits sehr gut abgesichert und bekommen auch für viele Hilfsmittel Beihilfe, aber auf den teuren Gläsern blieb Schünemann stets sitzen. Wie er selbst sagte, wolle er kein Geld für die Fassung, aber für die enorm teuren Gläser. Mit dieser Forderung wendete er sich an das Finanzamt, doch dieses wimmelte ihn mit der Aussage ab, dass ein Beamter bestimmte Härten hinnehmen müsse.
Argumentation der Richter
Nach Aussage der Richter handele es sich eindeutig um einen Teilausschluss und somit um eine Verletzung der Fürsorgepflicht seitens des Dienstherren. Das bedeutet, dass der Dienstherr die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall nicht mehr gewährleistet. Natürlich sei es zwar möglich bestimmte Hilfsmittel auszuschließen, aber nicht solche die im täglichen Leben unverzichtbar sind. Und das sind Sehhilfen bei solch einer hohen Dioptrinzahl definitiv. Die genaue Definition einer „gravierenden Sehschwäche“ noch aus, ebenso wie die Urteilbegründung. Von vornherein klar gemacht wurde jedoch, dass es definitiv keine Übertragung auf die gesetzliche Krankenversicherung geben werde.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- sueddeutsche.de – Mehr Geld für Brillen
- arbeit-und-arbeitsrecht.de – Zuschuss für Brille
- tz.de – Der Brillenprozess
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