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Bayern: Freistaat wollte angehenden Lehrer aus politischen Gründen Ausbildung verweigern!

Bayern
Apr
23
2018

Angehendem Lehrer darf die Ausbildung nicht verweigert werden; Bild: Beamten-Infoportal

Dem angehenden 34-jährigen Lehrer Benedikt Glasl wurde von den Behörden in Bayern eine Hospitation untersagt, da dieser augenscheinlich in der Vergangenheit zwei linkspolitischen Gruppierungen angehörte. Das Verwaltungsgericht Bayern stoppte nun die Anordnung.

Erster Erfolg für Benedikt Glasl

Dass der Freistaat Bayern politisch oftmals eigene Wege beschreitet, ist durchaus nichts Ungewöhnliches. Im Fall des 34 Jährigen angehenden Lehrers Benedikt Glasl, den die oberbayerischen Behörden im Februar als linksextremistischen Sympathisanten einstuften und ihm aufgrund dessen als Referendar nicht zu ließen, muss die bayerische Regierung nun zunächst eine juristische Schlappe einstecken. Dass Verwaltungsgericht entschied, dass Glasl zunächst seine Ausbildung fortsetzen darf und somit zu seiner Hospitation an seine Schule zurückkehrt.

Die Verwaltungsrichter klärten den Vorgang per einstweiliger Anordnung, die den Verbleib von Glasl zunächst bis zum Ende des Schuljahres sicherten. Über das Referendariat ist damit noch nicht abschließend entschieden, das Gericht stellte aber fest, dass Glasl einen Anspruch auf seine Ausbildung habe und er könne nicht so einfach mir nichts dir nichts aus dieser herausgenommen werden. Gerd Tersteegen, Rechtsbeistand von Glasl, begrüßte die richterliche Entscheidung und betonte das mit dieser einhergehende menschliche Verständnis.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Die bayerische Bezirksregierung wirft Glasl vor, sich in der Vergangenheit in zwei linksextremistische Gruppierungen bewegt zu haben. Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz war Glasl im Jahr 2012 Mitglied im „Sozialistisch-Demokratischen-Studierendenverband“ (SDS) sowie in der „Linksjugend-Solid“. Später habe er sich nicht von diesen mutmaßlich verfassungsfeindlichen Vereinigungen distanziert. Diese Hinweise und Beobachtungen der Verfassungsschutzorgane lassen nicht zu, dass Glasl in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gelange und somit auch vorher kein Referendariat erhalten könne, auch wenn Glasl in zuvor geführten Gesprächen die Regierung von Oberbayern von seiner verfassungstreuen Haltung überzeugen konnte.

Glasl bestätigte, dass er sich in den beiden genannten Organisationen tatsächlich innerhalb einer Kampagne gegen Studiengebühren engagiert habe. Die Regierung Oberbayern lehnte Glasl trotz der scheinbar einvernehmlich geführten Gespräche ab, nachdem diese Rücksprache mit dem Kultusministerium und dem Verfassungsschutz hielt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Partei „Die Linke“ und der Dachverband der deutschen Studierendenschaften unterstützen Gasl bei seiner Klage gegen die Ablehnung. Das Verwaltungsgericht verwies in seinem Beschluss auf das verfassungsmäßige Recht eines jeden Deutschen auf eine freie Berufswahl.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. sueddeutsche.de – Freistaat darf angehenden Lehrer nicht an Ausbildung hindern
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