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Bayern: Änderung von Personalrechtsvorschriften und dienstlichen Regelungen

Bayern
Jul
3
2018

Veränderungen im Dienstrecht für Bayerns Beamte; Bild: Beamten-Infoportal

Verbot von sichtbaren Tätowierungen für Beamte, Ausweitung von Datenschutzbestimmungen, Bahncardnutzung und weitere Regelungen sind Bestandteil eines neuen Gesetzesentwurfs der bayerischen Staatsregierung, der zum Teil Übereinstimmungen in den politischen Lagern ergab und zum Anderen für viel Kritik und Streit sorgte.

Bayern folgt EU-Datenschutzbestimmungen

Im Zuge der neuen EU-Datenschutzverordnung, die Ende Mai in Kraft tritt, war man sich innerhalb der bayerischen Regierung einig, eine entsprechende Anpassung für die landesinternen Datenschutzbestimmungen des öffentlichen Dienstes auf den Weg zu bringen, um die Belange der Beschäftigten und den Schutz ihrer Personendaten besser abzusichern. Über diese Notwendigkeit herrschte parteiübergreifende Einigkeit. Neben den neuen Richtlinien zum Datenschutz wurden auch weitere personal- sowie dienstrechtliche Vorschriften dem Sonderausschuss „Öffentlicher Dienst“ zur Änderung vorgelegt.

Wichtige Punkte

Der Vorsitzende des Ausschusses, Wolfgang Fackler (CSU), erklärte gegenüber den Medien, dass man nun in einem zügigen Verfahren abschließend über das Gesamtpaket beraten werde, damit das neue Gesetz bereits im Mai Wirksamkeit hat. Die wichtigsten Punkte:

  • Änderung der Datenschutzbestimmungen für den öffentlichen Dienst in Bayern
  • Beamtenrechtlicher Vorbereitungsdienst kann in „Teilzeitausbildung“ absolviert werden
  • Verbot von Tätowierungen oder Körperschmuck für Beamte (sichtbar und auffällig)
  • Mietkostenzuschuss-Erhöhung von 250 Euro auf 300 Euro (für Beamte und Richter)
  • Erstattung für Pendler (für Beamte im Rahmen der Bahncard 100, 2. Klasse)
  • Anrechnung der Promotion auf den Ruhestand (Qualifikationszeit)
  • Kandidaten bei der Wahl zum Jugendausbildungsvertreter dürfen älter als 27 Jahre sein

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass der Präsident sowie der Vizepräsident für die Hochschule des öffentlichen Dienstes von der bayerischen Staatsregierung ernannt werden. Um Anreize zu steigern und Attraktivität zu gewährleisten sollen die Hochschulen für Professoren spezifische Leistungsbezüge erhalten. Die im Ausschuss umstrittene Erhöhung der Mietkostenumlage erfolgt im Rahmen der Umzugskostenvergütung. Hinsichtlich der Thematik der Teilzeitausbildung im Vorbereitungsdienst weist das neue Gesetz ausdrücklich darauf hin, dass dienstliche Belange immer im Vordergrund stehen. Die Fraktion der Freien Wähler (FW) forderte in diesem Zusammenhang ein festgeschriebenes Recht auf Teilzeit. Ein von der SPD eingebrachter Änderungsantrag, der eine höhere Wartezeit für Beamte aus Führungsebenen beim Wechsel in die freie Wirtschaft vorsah, scheiterte.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Bayrische Staatszeitung – Tattoo-Verbot für Bayerns Beamte
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