Zuletzt aktualisiert am 24.09.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Nie einte und teilte ein Thema die Menschheit mehr, als die Religion. Gerade jetzt, wo die verschiedensten Wertvorstellungen und Religionen auf engstem Raum in Deutschland koexistieren müssen, ist das Thema aktueller denn je. Immer häufiger stellt sich die Frage: „Religionsfreiheit ja, aber bis zu welchem Punk?“. So auch derzeit in Baden-Württemberg. Hier entbrennt nämlich gerade ein Streit darüber, ob es Richterinnen verboten sein sollte Kopftuch zu tragen. Die Begründung lautet, dass offenkundige Glaubensbekundungen den Glauben an die Unabhängigkeit der Justiz erschüttern würden.
Kopftuch erschüttert Unparteilichkeit
Auf den Plan gerufen wurde die Debatte maßgeblich vom Bund der deutschen Verwaltungsrichter. Diese sind der Meinung, dass das Kopftuch die Unparteilichkeit der Justiz unterwandere. Vor allem in speziellen Fällen, in denen die gegnerische Partei eine andere Religion wie beispielsweise den Islam ausübe. Nun sei es Aufgabe des Gesetzgebers, eine Lösung zu finden.
Der Schlüsselfall zu dieser Debatte ereignete sich in Bayer. Hier wurde bereits Ende Juni zunächst ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen erlassen. Dieses wurde jedoch für unzulässig erklärt, weil der Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem Gesetz beruhe. Die Klägerin, eine muslimische Jurastudentin, durfte auch weiterhin Kopftuch tragen.
Staatliche Neutralität muss bewahrt werden
Auch wenn der Präzedenzfall nicht positiv im Sinne eines Kopftuchverbotes ausging, nahm Justizminister Wolf dies dennoch zum Anlass, ein solches Verbotsgesetz zu erlassen. Baden-Württemberg wird damit zum Vorreiter in Sachen juristischer Neutralität. Mit der Meinung, dass Glaubensbekundungen für Justizbeamte unangebracht seien, steht Wolf nicht alleine da. Vor allem Mecklenburg-Vorpommern steht hinter dem angedachten „Religionsausübungsgesetz“ im Justizdienst. Im Gerichtssaal sei es unablässig, dass eine staatliche Neutralität gegeben sei. Es solle daher jeglicher Anschein mangelnder Objektivität, wie beispielsweise das Tragen eines Kopftuches, vermieden werden.
Gesetzesänderung soll helfen
Um zukünftig das Tragen von Kopftüchern im Gericht zu untersagen, müsse man in gewisser Weise die Religionsfreiheit der Richter reglementieren, so der Bund deutscher Verwaltungsrichter. Es müsse dazu mindestens ein neues Gesetz erlassen werden, es könnte jedoch auch sein, dass eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre. Derzeit müssen Richter im einheitlichen Bekleidungskodex erscheinen. Weiße Bluse oder Hemden, weiße Fliegen, Krawatten oder Halstücher dürfen getragen werden. Der Einheitslook soll signalisieren, dass das Urteil nicht an der Subjektivität des Richters festgemacht wird, sondern anhand der Gesetzeslage. Generell kann dieses Urteil als Spagat zwischen der richterlichen Neutralitätspflicht und der persönlichen Religionsfreiheit gesehen werden. Der deutsche Richterbund betonte, dass sich die Neuregelung nicht nur auf das Tragen eines Kopftuches beziehe, sondern auf religiöse Symbolen jeder Art. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz zustande kommen wird.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- sueddeutsche.de – Warum weder Kreuz noch Kopftuch ins Gericht gehören
- haufe.de – Baden-Württemberg arbeitet an Kopftuchverbot für Richterinnen
- welt.de – Gericht kippt Kopftuchverbot für Jurareferendarinnen
Bewertung abgeben
( Abstimmen)