Zuletzt aktualisiert am 27.09.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Bezüglich der Altersvorsorge sieht es bei kaum einem Berufsstand so rosig aus, wie bei den Beamten. Nun soll die Mindestpension der Bundesbeamten bis 2017 auf 1660 Euro steigen. Maßgeblich verantwortlich für diesen Anstieg ist einer der neuen Gesetzesentwürfe des Innenministers de Maizière. Wie bei nahezu allen Erhöhungen erfolgt auch diese in mehreren Schritten und nicht auf ein Mal. So sollen die Gehälter erst rückwirkend zum 01. März um 2,2 Prozent erhöht werden und im zweiten Schritt sollen ab Februar 2017 dann nochmals 2,35 Prozent hinzukommen. Doch nicht nur die aktiven Beamten sollen von den Gesetzesentwürfen profitieren, sondern auch die Pensionäre, so de Maizière.
Ruhestandsbezüge sind bundeslandabhängig
Wie auch die Höhe der Beihilfe ist auch die Höhe der Ruhestandsgehälter vom jeweiligen Bundesland abhängig. Hier gibt es noch immer starke Unterschiede. Derzeit beziehen etwa 20 Millionen ehemalige Beamte eine Altersrente. Durchschnittlich erhalten Männer etwa 1130 Euro, während Frauen sich mit 653 Euro begnügen müssen. Diesen Durchschnitt errechnete die Deutsche Rentenversicherung und warnt damit vor Altersarmut. In einigen Bundesländern sieht es nämlich deutlich schlechter aus. Vor allem im Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die Zustände diesbezüglich besorgniserregend. Frauen bekommen im Saarland durchschnittlich nur 491 Euro Pension, in Nordrhein-Westfalen sind es 567 Euro und in Rheinland-Pfalz 548 Euro. Für die regulären Rentner kam die Rentenerhöhung bereits zum 01.07.16. Die Problematik hierbei ist jedoch, dass durch die Erhöhung mehr Rentner steuerpflichtig werden. Allein durch die scheinbare Anhebung der Pensionsbezüge werden dem Staat etwa 700 Millionen in die Kasse gespült.
Pension soll steigen
Nachdem die Renten bereits angehoben wurden, sollen nun auch die Pensionen für ehemalige Beamte steigen. Dies soll zusammen mit der Anhebung der Beamtengehälter erfolgen. Die stufenweise Anhebung sieht zunächst eine Steigerung von 2,2 % und ab Februar 2017 eine erneute Erhöhung von 2,35 Prozent vor. Im gleichen Zuge sollen dann auch die Mindestpensionen steigen. Aus ehemals 1588 Euro sollen zukünftig 1623 Euro monatlich werden. Ab Februar 2017 sollen die Mindestpensionen dann einen Wert von 1660 Euro erreichen. Auf die Mindestpension hat theoretisch jeder Beamte ein Anrecht, der fünf Dienstjahre abgeleistet hat. Man rechnet derzeit mit Kosten in Höhe von 450 Millionen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- versicherungsbote.de – Mindest-Pensionen für Bundesbeamte steigen auf 1.660 Euro
- epochtimes.de – Beamte des Bundes: Mindestpension steigt auf 1660 Euro
- focus.de – Mindestpension steigt auf 1660 Euro
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