Zuletzt aktualisiert am 06.10.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 4-5 Minuten
Ende Mai dieses Jahres kam es zum lang erwarteten Spitzengespräch des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Deutschen Beamtenbundes (dbb) mit dem amtierenden Ministerpräsidenten und CDU-Vorsitzenden Armin Laschet (CDU) sowie Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU). Hinsichtlich der lang erwarteten und oftmals zugesagten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes verlief das Gespräch aus Sicht des dbb-Landeschefs Roland Staude äußerst enttäuschend.
Keine inhaltliche Auseinandersetzung oder Ansätze einer guten Zusammenarbeit
Seit rund einem Jahr dauern die Diskussionen der gewerkschaftlichen Spitzenverbände mit der Landesregierung bereits an, wie sich die Attraktivität des öffentlichen Dienstes sinnvoll steigern lassen könnte. Hierfür wurden in diesem Zeitraum extra spezielle Arbeitsgruppen gebildet, um die verschiedenen Aspekte zu erörtern und der Beamtenbund Nordrhein-Westfalen wiederholte in diesem Zusammenhang gegenüber den politisch Verantwortlichen dauerhaft seine Vorstellungen. Nach Ansicht des dbb-Landesvorsitzenden Roland Staude war das Ergebnis auch im jetzigen Spitzengespräch gleich null. Von einer guten Zusammenarbeit hätte er sich deutlich mehr erwartet, so Staude und ergänzte, dass es mit dem Kernanliegen der Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Dienst doch auch um ein wichtiges Thema ginge, welches nicht nur den Gewerkschaften, sondern auch der Landesregierung am Herzen liegen müsse.
Der nordrhein-westfälische dbb-Chef stellte nochmals fest, dass es im Land rund 15.000 Leerstellen gäbe, ohne eine Aussicht auf Verbesserungen. Die demografische Entwicklung und die Strukturen würden die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen sogar noch weiter gefährden. Bei den Gesprächen sollte es vermehrt um die Belange besonders belasteter Berufsgruppen und um die Arbeitszeitgestaltung gehen, doch eine konstruktive Zusammenarbeit hätte auch laut der Aussage Staudes auch in diesem Bereich nicht gegeben. Dem Beamtenbund wurden stattdessen bereits ausgearbeitete fertige Konzepte unterbreitet, sodass eine tatsächliche inhaltliche Auseinandersetzung nicht erfolgen konnte. Kein einziger von Gewerkschaftsseite angeführter Vorschlag fand Berücksichtigung im neu verfassten Eckpunktepapier der Landesregierung. Nach Auffassung des Beamtenbundes sei dieses Papier lediglich ein Sammelwerk von längst umgesetzten oder sich in Planung befindender Minimalmaßnahmen, welche auch nicht die Ergebnisse aus den gebildeten Arbeitsgruppen widerspiegeln würden.
Erhebliche Versäumnisse und Mängel im Eckpunktepapier der Landesregierung
Der dbb-Landeschef sparte nicht mit Kritik am Eckpunktepapier und bemängelte, dass in diesem sogar zwei Punkte völlig fehlen würden, welche die Landesregierung selbst vollmundig in der Vergangenheit angekündigt hätte. Zum einen ginge es hierbei um die Sicherung von Überstunden, die vor allem der nachfolgenden besonderen Umstände durch die Corona-Krise geschuldet seien. Nach Angaben des Beamtenbundes würden jährlich etwa 70.000 Überstunden, dies entspricht einem Verhältnis von rund 40 Vollzeitstellen, schlichtweg verfallen und seitens der Politik gäbe es keinerlei Bestrebungen, sich dieser Problematik anzunehmen. Der andere Punkt bestünde in den von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Absichten der Gewährleistung von gleichen Chancen für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst. Schon in einer Regierungsmitteilung aus dem März 2018 wurde dieses Vorhaben gegenüber dem Landtag angeführt; geschehen sei seitdem jedoch nichts.
Die wichtige Thematik der „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ finde nach Aussagen des Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen gar keine Berücksichtigung. Der dbb hatte hierzu bereits seit längerer Zeit gefordert, die Regelungen aus der Arbeitszeitverordnung des Bundes zu übernehmen. Diese Regelung verkürzt auf Antrag die Wochenarbeitszeit von Beamten/- innen mit Kindern unter dem 12. Lebensjahr oder mit pflegebedürftigen Angehörigen um eine Stunde auf insgesamt 40 Stunden pro Woche. In diesem Bereich wäre es nach Meinung des dbb-Landesvorsitzenden Staude für die Landesregierung möglich gewesen, wenigstens ein kleines Signal an die Beamtinnen und Beamten zu senden, wenn diese schon nicht bereit sei, die Rücknahme der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit für alle Beschäftigten umzusetzen.
Gewerkschaftsvertreter sehen Vorstoß der Landesregierung als gescheitert an
Die Position des Beamtenbundes ist nach Aussage des NRW-Landeschefs Roland Staude mehr als nur deutlich, der die Gesprächsergebnisse insgesamt als wenig konstruktiv bewertete. Zwar würden die im Eckpunktepapier angeführten Langzeitarbeitskonten einen ersten Schritt in Sachen Flexibilität für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bedeuten, doch bereits die Planung der Ausgestaltung lasse erheblich zu wünschen übrig. Beim wichtigen Themengebiet der mobilen Arbeit wurde eine konkretisierende Ausgestaltung für das Homeoffice unterlassen und mit der Anspruchsbenennung einer pflichtgemäßen Ermessungsausübung lediglich eine Minimalregelung installiert. Gerade hier habe die Landesregierung die weitreichende Dimension der Thematik ignoriert, so Staude.
Der dbb-Landesvorsitzende ergänzte, dass die Landesregierung augenscheinlich die jetzigen durch die Pandemie bedingten Zustände im Bereich des Homeoffice auch nach der Corona-Krise weiterzuführen gedenke. Eine kurzerhand neu definierte Bezeichnung „Mobile Arbeit“ schaffe bei den Hauptthemen des Arbeits-, Daten- und Gesundheitsschutzes keine wirklichen Lösungen. Hier sowie in der dazugehörigen Sparte der technischen Ausstattung müssen eindeutige und zukunftsfähige Regelungen erarbeitet werden. Der Beamtenbund Nordrhein-Westfalen sieht es als gegeben an, dass die sogenannten hybriden Arbeitsformen auch nach der Bewältigung der Corona-Pandemie äußerst gefragt sein werden. Landeschef Roland Staude könne sich nach wie vor vorstellen, das wesentliche Themengebiet des Homeoffice in einer spezifisch einberufenen Arbeitsgruppe abzuhandeln, allerdings müsse hierfür die Voraussetzung gegeben sein, dass die Landesregierung an einer wirklichen Zusammenarbeit interessiert sei.
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