18.02.2014, Erfurt — Das der demographische Wandel unaufhaltsam ist, der Generationenvertrag schon längst nicht mehr funktioniert und die Renten immer mehr schrumpfen ist mittlerweile unumstritten. Aufgrund dieser Tatsache wird für viele Rentner die Arbeit nach dem Ruhestand immer unerlässlicher. Das Bundesarbeitsgericht musste nun darüber entscheiden, ob der Bezug einer Rente aufgrund des Alters ein Grund für einen befristeten Anstellungsvertrag sei. Dem wurde nicht zugestimmt, denn laut Arbeitsgericht ist der Bezug einer Rente allein kein Kriterium für eine Befristung.
Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber
Ausschlaggebender Streitfall war in diesem Bezug ein Rentner, der aufgrund seines Rentenbezuges nach langjähriger Beschäftigung einen befristeten Vertrag mit dem Arbeitgeber aushandelte. Zwei Mal wurde der Vertrag um ein Jahr verlängert, dann wollte der Rentner die Kündigung. Vereinbart war in diesem Vertrag ebenfalls die Einarbeitung einer neuen Hilfskraft. Geklagt hatte nun der Arbeitgeber, denn dieser wollte eine Weiterbeschäftigung des Rentners, weswegen sich nun das Gericht dem Fall annehmen muss.
Grundloser befristeter Vertrag
Das Gericht sprach sich offen gegen das Anliegen des Rentners aus und argumentierte, dass der Rentenbezug noch lange keine Befristung eines Arbeitsvertrages rechtfertige. Mangels Sachinformationen wurde das Verfahren zwar eingestellt, dennoch vertrat der Gerichtshof die Auffassung, dass der vorliegende Fall aufgrund der Einarbeitung eines Nachfolgers anders zu bewerten sei.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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