Zuletzt aktualisiert am 06.01.2025 um 11:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Auf Bundesebene haben am 20. Juni die ersten Gespräche für den Entwurf des neuen Bundesbesoldungsgesetzes stattgefunden, in dem der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst vom April 2018 übernommen werden soll. Die Anpassung soll hierbei allerdings in 3 Schritten erfolgen.
Übertragungskriterien
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte die Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes bereits im April verbindlich zu. Die Erhöhungen sollen in drei Schritten verteilt auf die Jahre 2018 bis 2020 erfolgen und gliedern sich wie folgt:
- März 2018 (rückwirkend) 2,99 Prozent*
- April 2019 – 3,09 Prozent
- März 2020 – 1,06 Prozent
Beamtenbund fordert zügige Umsetzung
Der zweite Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Friedhelm Schäfer, äußerte sich positiv zu den Ergebnissen aus dem Beteiligungsgespräch und sieht die Versprechen aus dem Bundesinnenministerium als eingelöst an. Dennoch betonte Schäfer die Wichtigkeit, dass es nun gilt, die Umsetzung zügig und zeitnah, am besten noch im Sommer umzusetzen, da die Kollegen bereits lange genug gewartet hätten. Es wäre wünschenswert, wenn die Politik ein Zeichen der Wertschätzung an die Beschäftigten signalisieren würde, so Schäfer.
Bislang sehen die Planungen vor, dass sich das Bundeskabinett noch in diesem Monat über den neuen Gesetzesentwurf hinsichtlich der Besoldung befassen wird. Nur die Zustimmung des Kabinetts würde eine vorgezogene Abschlagzahlung an die Beschäftigten möglich machen, da ein abschließendes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren vermutlich erst im Herbst erfolgt. Der Anfang Juni vom Bundesinnenministerium vorgelegte Entwurf zur Bundesbesoldung und der Versorgungsanpassung sieht die Rücklage zur Versorgung um 0,2 Prozentpunkte nur im ersten Erhöhungsschritt vor.
Neben den beschriebenen Erhöhungen werden Beschäftigte bis zur Besoldungsgruppe A 6 auch eine zusätzliche Einmalzahlung von 250 Euro erhalten. Rückwirkend zum 1. März dieses Jahres sowie zum 1. März des Jahres 2019 steigen auch die Anwärterbezüge um jeweils 50 Euro. Die linearen Erhöhungen werden für alle Bundesbeamten, Soldaten und Richter des Bundes Gültigkeit haben.
* 0,2 Prozent Abzug für die Rücklage zur Versorgung bereits berücksichtigt
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
-
Versicherungsvergleich
Bewertung abgeben
( Abstimmen)