Zuletzt aktualisiert am 27.11.2024 um 23:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Bei der Entlohnung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften gibt es mittlerweile je nach Bundesland erhebliche Diskrepanzen. Gewerkschaften, Verbände, Rechts- und Tarifexperten sowie viele Medienvertreter fordern inzwischen, allen Lehrern den Beamtenstatus zu gewähren und somit die ungleiche Bezahlung zu unterbinden.
Politische und gesellschaftliche Brisanz
Auch wenn die ungleiche Entlohnung der verbeamteten und angestellten Lehrkräfte im Bildungssektor eine seit Längerem bekannte Tatsache ist, so hat sich die Politik bislang wenig Mühe gemacht, diesen faktischen Brennpunkt näher aufzuschlüsseln oder zu entschärfen. Unterschiedliche Besoldung für gleiche Arbeitsleistungen stellt eine Gefährdung des sozialen Friedens und des bürgerlichen Gerechtigkeitsempfindens dar. Der Betriebswirtschaftler und wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Bayreuth, Michael Popp, hat sich anhand einer Dissertation und Studie der Thematik angenommen und konkrete Ergebnisse veröffentlicht.
So unterschiedlich die einzelnen Bundesländer im Zuge des aktuellen Lehrermangels ihre Einstellungsmaßnahmen betreiben, genauso zeigt sich auch die Einkommensdifferenz zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften. Michael Popp zeigte in seiner Studienberechnung auf, dass der Diskrepanzbetrag im Rahmen der Besoldung zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern im Laufe eines Berufslebens in einigen Bundesländern zum Teil den Gegenwert eines soliden Eigenheimes aufweist. Zur einfachen Veranschaulichung hier einige Beispielauflistungen der niedrigsten und höchsten Unterschiede bei der Entlohnung:
- Lehrkraft Gymnasium (ledig, männlich, A13/E13)
- niedrigster Unterschied in Rheinland-Pfalz – Angestellter 4.300 Euro jährlich weniger
- höchster Unterschied in Bayern – Angestellter 9.800 Euro jährlich weniger
Bei verheirateten Männern wurde der niedrigste Unterschied (Rheinland-Pfalz) mit jährlich 4.500 Euro und die höchste Entlohnungsdifferenz (Bayern) mit 11.000 Euro ermittelt. Zählt man zur verheirateten Lehrkraft noch 2 Kinder hinzu, steigen die Werte unter Nennung der beiden aufgeführten Bundesländer auf 7.300 Euro, beziehungsweise 13.200 Euro. Wesentliche Faktoren bei der Berücksichtigung der Analyse sind die Abgaben zu den Sozialversicherungssystemen. Im Bewertungssystem der Studie zeigt sich, dass erst an vierter Stelle eine unterschiedliche Bruttoentlohnung eine entsprechende Rolle spielt.
Reformen sind notwendig
Im Ergebnis der Studie zeigt sich ein bundesdeutscher Gesamtwert von etwa 500 Euro weniger Gehalt für angestellte Lehrkräfte pro Monat. Diese geringere Entlohnung wird von den Angestellten, aber auch vom Großteil der Beamten als ungerecht und unsozial empfunden. Die politischen Ambitionen für einen schlankeren Staat haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Lehrberuf von vielen jungen Studierenden als unattraktiv empfunden wurde, und machten damit den akuten Lehrermangel erst möglich. Diese Problematik lässt sich auf viele Bereiche des öffentlichen Dienstes, wie beispielsweise Polizei und Justiz, übertragen.
In Bayern werden zur Bekämpfung des Lehrermangels überwiegend Vertretungslehrer angestellt und auch in Berlin folgen Einstellungen lediglich zur Anstellung. Der überwiegende Teil der ostdeutschen Länder ist zum Prinzip der Verbeamtung zurückgekehrt. Die unterschiedlichen Regelungen der Länder haben dafür gesorgt, dass hinsichtlich der Zukunftsperspektive viele Abwerbungen erfolgen und somit neue Schwierigkeiten entstehen. Reformen sind daher dringend notwendig, um eine gerechtere und einheitlichere Perspektive und Attraktivität des Lehrerberufs zu gewährleisten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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