Zuletzt aktualisiert am 15.09.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
10.02.15 — Mainz; „Gleiches Recht für Alle“- Das dachte sich wohl auch das Landeskabinett als sie sich entschlossen, das Pensionsalter für Richter und Beamte stückchenweise anzuheben. Zielalter ist wie beim normalen Angestellten auch, die magische 67. Natürlich bleibt solch ein Beschluss nicht ohne Kritik!
Es ist wieder einmal eine Sonderregelung einer Sonderregelung, denn länger arbeiten sollen nicht alle Beamten. So sind Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst nicht von der neuen Regelung betroffen. Die Lehrer allerdings kommen nicht ganz so glimpflich davon, denn sie sollen ab sofort ein Jahr länger an den Schulen unterrichten und erst in dem Jahr in den Ruhestand treten, in dem sie das 66. Lebensjahr erreichen.
Die rote Karte gezogen hat in diesem Fall vor allem die Finanzverwaltung, denn nach Anwendung aller Sonderregelungen wird es wohl ein Großteil von ihnen sein, die länger schuften müssen. Die Finanzverwaltung musste auch in den letzten Jahren bereits viele Änderungen und Neuregelungen in Kauf nehmen — verständlich also, dass diese, ganz uncharmant gesagt, die „Faxen dicke“ haben.
Lehrer wehren sich
Auch die Lehrerschaft zeigt sich alles andere als einverstanden mit dem Beschluss! Die Frage ist letztendlich ob diese Regelung den Staat nicht noch teuer zu stehen kommt, denn gerade die Lehrer haben berufsbedingt schon eine erhöhte Rate vorzeitiger Pensionäre. In Zeiten von Work-Life-Balance ist Arbeit bis zum 67. Lebensjahr nahezu unvereinbar.
Warum sollen Beamte länger arbeiten?
Die Rechnung zu diesem Beschluss ist eine ganz einfache: Je länger die Beamten arbeiten, desto weniger bekommen sie Pension. Auch wenn es „nur“ 3 Jahre mehr Arbeit sind, so scheint es sich dennoch so zu rechnen, dass der Ärger mit den betroffenen Beamten in Kauf genommen wird. Daher werden auch immer mehr Stimmen zum Thema Tarifanpassung laut, denn de facto bleibt den Beamten unterm Strich weniger Geld. Auch die Übertragung des Rentenpaketes von 2014 wird als Forderung genannt. Den betroffenen Beamten bleibt momentan jedoch nichts weiter übrig, als zu hoffen, dass sich dieser Gesetzesentwurf nicht durchsetzt wird und der Staat auf noch mehr Ärger verzichtet.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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Versicherungsvergleich
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