Zuletzt aktualisiert am 09.12.2024 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Endlich ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, sich auf eine rechtmäßige Veränderung hinsichtlich der Errechnung von Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge zu einigen. Vorgesehen ist, dass die Neuregelung der Tarifverträge Altersversorgung (ATV) und Altersvorsorge Kommunal (ATV-K) erwartungsgemäß bereits Ende dieses Jahres in Kraft treten soll, da die Tarifvertragsparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30.11.2017 vereinbart haben.
Einhaltung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes auch für Späteinsteiger
Alle früheren Regelungen zur Ermittlung von Rentenanwartschaften mittels rentenferner Startgutschriften wurden mehrfach als „Ungleichbehandlung” zurückgewiesen. Der bislang geltende Satz von 2,25 % Vollleistung als Anwartschaft gestattete eine Höchstgesamtversorgung erst nach 44,5 Versicherungsjahren im öffentlichen Dienst. Nachdem der Bundesgerichtshof wiederholt die Errechnung von Startgutschriften für die Mehrheit der Anwartschaften von rentenfernen Jahrgängen bemängelt hatte, wurde nunmehr zwischen den Tarifvertragsparteien eine angemessene und umsetzbare Neuregelung vereinbart, die eine gleichberechtigte Lösung auch für Pflichtversicherte mit langen Ausbildungszeiten bereithält, sodass die bisherige Benachteiligung von Späteinsteigern im öffentlichen Dienst jetzt ein Ende hat.
Herausforderung: Gleichbehandlung bei der Berechnung der Startgutschriften
Das nunmehr akzeptable Egebnis der Verhandlungen sieht vor, dass bis zum Ende dieses Jahres Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge mit dem erhöhten Berechnungsfaktor von 2,5 % angeglichen werden sollen. Das Gleiche gilt für bereits geleistete Rentenzahlungen, die nachträglich ab Rentenbeginn heraufgesetzt werden. Rentenferne Pflichtversicherte und Rentenberechtigte brauchen keinen offiziellen Antrag auf Überprüfung ihrer Startgutschriften zu stellen, da die Neuangleichung automatisch erfolgt. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) schätzt die Zahl der Berechtigten für eine Startgutschriftenanhebung im Abrechnungsverband West auf ungefähr 618.000, im Abrechnungsverband Ost auf circa 347.000. Erwartet wird, dass die Erhöhung der Startgutschriften 41 % der rentenfern Pflichtversicherten kommunaler Kassen zugutekommt. Generell wird sich die neue Vereinbarung im Tarifvertrag positiv auf die künftige Zusatzrente rentenferner Pflichtversicherter auswirken.
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