Zuletzt aktualisiert am 10.02.2025 um 7:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Bis Ende des Jahres soll es zu Neuerungen in der Bundeslaufbahnverordnung kommen, doch BMI und DGB sind sich noch nicht in allen Punkten einig.
Zum Ende des Jahres soll eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung in Kraft treten. Das beschlossen der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaften in der letzten Woche. Für Gesprächsstoff sorgte diesmal der Entwurf zur 3. Verordnung der Bundeslaufbahnverordnung. Darin geht es um die sogenannte „Fachspezifische Qualifizierung“, die aktuell den regulären Praxisaufstieg als Übergangsregelung ersetzte. Diese ermöglichte es Beamten vom mittleren Dienst, durch das Sammeln von Praxiserfahrung, in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Nun forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund, diese Regelung auch für den gehobenen Dienst einzuführen. Mit dieser Änderung könnten dann auch Beamte des gehobenen Dienstes in den nächsthöheren Dienst wechseln. Allerdings besteht, zumindest laut Bundesministerium des Innern, aktuell kein Bedarf für eine solche Regelung. Weitere Diskussionspunkte waren zudem die Verkürzung der Bewährungszeit, die ein Beamter für den nächsthöheren Dienst vorweisen muss. Diese soll zum Ende des Jahres von vier auf drei Jahre gekürzt werden. Ziel ist es nicht zuletzt, die Beamtenberufe noch attraktiver zu gestalten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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