Zuletzt aktualisiert am 29.08.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Im Rahmen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen erheblichen Anforderungen der systemrelevanten Berufszweige hat die Bundesregierung den Weg für einmalige Prämienzahlungen frei gemacht. So erhalten Beschäftigte in der ambulanten Pflegebetreuung und in der stationären Langzeitpflege eine Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro.
Die Beschlüsse des Bundes gelten für alle Beschäftigten in der Altenpflege und gewährleisten für das Kalenderjahr 2020 einen Anspruch zum Erhalt einer gestaffelten Sonderzahlung. Nach der getroffenen Regelung erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Betreuung und Pflege die höchste „Corona-Prämie“. Einige Länder weichen von den neuen Beschlüssen etwas ab und haben zusätzliche Sonderzahlungen bewilligt. So erhalten die entsprechenden Beschäftigten der berechtigten Berufsgruppen in Bayern nochmals einen separaten Bonus in Höhe von 500 Euro und in Berlin profitieren auch Angehörige anderer Beschäftigungsbereiche von der Prämie. Aus dem Bundesministerium für Gesundheit war zu vernehmen, dass von den Sonderzahlungen auch Auszubildende, Leiharbeiter, Freiwillige im sozialen Jahr oder Kräfte von Servicegesellschaften profitieren sollen.
Finanzierung, Bewilligung und Ablauf
Um eine Finanzierung der Corona-Prämie sicherzustellen, ist die Regierung den Vorschlägen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefolgt. So wird den Arbeitgebern im Bereich der Pflege die Prämienzahlung im Vorwege zunächst aus Mitteln der sozialen Pflegeversicherung erstattet werden. Im zweiten Halbjahr 2020 legen das Bundesfinanz- und Gesundheitsministerium dann fest, in welchen Umfang die Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung durch Finanzmittel des Bundes stabilisiert werden müssen. Die einzelnen Bundesländer und Arbeitgeber können so auch die Prämienzahlungen bis zur steuer- und sozialversicherungsabgabefreien Höchstsumme von 1.500 Euro aufstocken. Eine entsprechende Einigung erzielten die Arbeitgeber und die Vertreter der Gewerkschaft ver.di für den Pflegebereich bereits Anfang April.
Bei dieser Einigung wurden auch die Eckdaten eines Tarifvertrages festgelegt, welche die Sonderzahlungen im Berufsfeld der Pflege vorsahen. Hieraus resultierte, dass Vollzeitbeschäftigte mit den Gehaltszahlungen für den Juli 2020 eine zusätzliche Prämie von bis zu 1.500 Euro erhalten sollten. Für Beschäftigte in Teilzeit sollte die Zahlung nach den tatsächlich geleisteten Stunden gestaffelt berechnet werden. Einen Leistungsanspruch haben demnach alle Pflegefach- und Hilfskräfte, Betreuungskräfte, Alltagsbegleitungen, Assistenzkräfte und Pflegeleitungen. Für Auszubildende im Pflegebereich hatten die Verhandlungspartner eine Sonderzahlung in Höhe von 900 Euro vereinbart. Als Orientierung bei der Berechnung durch die Tarifpartner wurde der Geltungsbereich des Mindestlohnes für die Pflege berücksichtigt.
In Berlin beschloss der Senat am 5. Mai die Ausweitung der Corona-Prämie auf viele systemrelevante Berufsbereiche. Die Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro kommt demnach rund 25.000 Beschäftigten aus verschiedenen Arbeitsfeldern zugute, die nach Aussage der Landesregierung in den letzten Wochen dafür Sorge getragen haben, dass wichtige und unverzichtbare Aufgabenfelder bewältigt werden konnten. Aus dem etwa 25 Millionen umfassenden Zusatzpaket werden so auch einmalige Prämienleistungen an Beschäftigte der Ordnungs, – Bürger- und Gesundheitsämter, Bezirkssozialmitarbeitern, Kita- und Schulhorterziehern sowie Teilen der Polizei, Justiz und dem Rettungssanitärwesen der Feuerwehr möglich.
Im Vorwege der Bundesmaßnahme gab es zunächst auch Kritik zur Finanzierung der Prämie. So beurteilte die Vorsitzende des Ersatzkassen-Verbandes (VDEK), Ulrike Elsner, das Finanzierungsmodell der Minister als äußerst fragwürdig, da es schließlich nicht angehen könne, fast alle Kosten auf die Beitragszahler abzuwälzen. Frank Werneke, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di mahnte an, dass die Politik möglichst zeitnah alle Regelungen zur Refinanzierung der Corona-Prämie treffen müsse, ohne den Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu erhöhen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
Bewertung abgeben
( Abstimmen)