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Beamtenbund fordert weiterreichende Entschädigungen für Eltern!

Miniaturmenschen auf Geldmünzen
Mai
8
2020

Wer durch Kinderbetreung weniger arbeiten kann, soll angemessen entschädigt werden!; Foto: Waldbach - Fotolia

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Ulrich Silberbach, forderte Ende April in Berlin eine weiterführende Grundabsicherung für Eltern. Angesichts der teilweise noch anhaltenden Schulschließungen oder einer noch ausstehenden Rückkehr zum regulären Präsenzunterricht für alle Schuljahrgänge und durch den vielerorts noch äußerst unzureichenden Kita-Betrieb, sei eine derartige Absicherung für Eltern, welche ihre Kinder im Zusammenhang mit der Coronakrise zu Hause betreuen müssten, zwingend erforderlich.

Nachbesserung der Gesetze

Der dbb-Vorsitzende plädierte für eine zügige Nachbesserung bei der bestehenden Gesetzesvorschrift und forderte zudem eine Bewilligung des Verdienstausfalles für die betroffenen Eltern in Höhe von 100 Prozent. Im Zuge der Pandemie erhalten Eltern nach den Änderungen am Infektionsschutzgesetz, im Rahmen der erforderlichen eigenen Kindesbetreuung, einen Verdienstausgleich von 67 Prozent, welcher auf 6 Wochen befristet ist. Silberbach verwies auf den dringenden Handlungsbedarf eine derartige Befristung zu streichen. Außerdem ergänzte er, dass es sinnvoll wäre den Personenkreis für den Leistungserhalt zu erweitern. So gäbe es Beschäftigte, die aufgrund der aktuellen Situation gezwungen sind Angehörige zu pflegen, da entsprechende Einrichtungen geschlossen werden mussten. Auch für solche Fälle sollten ausreichende Absicherungen bereitgestellt werden, so der Bundesvorsitzende.

In diesem Zusammenhang betonte die Vorsitzende der dbb-Bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, wie wesentlich eine perspektivische Unterstützung gerade im Bereich der Alleinerziehenden sei. Für viele Frauen, die schon vor der Krise unter einem erheblichen finanziellen Existenzdruck standen, sei die Entgeltfortzahlung im Falle einer nicht mehr gegebenen Kindesbetreuung ein letzter Hoffnungsschimmer. Wildfeuer forderte ein schnelles politisches Handeln, um gerade die Mütter in der beruflichen Situation und im Angesicht der immer wieder geforderten Gleichgestellung, nicht weiter ins Abseits geraten zu lassen. Die Frauenvertretungsvorsitzende merkte an, dass auch die Mütter innerhalb der Familien, die Kinder in einem Alter von bis zu drei Jahren betreuen müssten, bereits zu rund 90 Prozent in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten würden. Um den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren und bisherige Errungenschaften nicht zu gefährden, sollte nun gehandelt werden, so Wildfeuer.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema
  1. dbb.de – Fehlende Kinderbetreuung wegen Covid19: Eltern für Verdienstausfälle entschädigen
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