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Finanzen

Mecklenburg-Vorpommern: Referendare erhalten mehr Geld!

Jun
1
2018

Mehr Geld für Meck-Pomms Referendare; Bild: katyspichal - Fotolia

Nachwuchsprobleme, besonders im juristischen Bereich, veranlassen die Schweriner Landesregierung zu weiteren Schritten Referendare und Studenten in den Nordosten zu locken. So sollen Referendare wieder verbeamtet werden und mit monatlich rund 300 Euro netto Mehrgehalt so gut entlohnt werden wie sonst nirgendwo in der Bundesrepublik.

Anwerbungsoffensive

Im Winter des Jahres 2015 sowie im Sommer 2016 hatten sich zu den Landeseinstellungsterminen jeweils 16 und 17 Referendare angemeldet, sodass sich die Verantwortlichen innerhalb der Landesregierung zum Handeln gezwungen sahen. Die damalige Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) brachte 2016 eine groß angelegte Imagekampagne zur Nachwuchsgewinnung auf den Weg, um die immensen Altersabgänge im Bereich von Staatsanwälten und Richtern, die sich vor allem ab dem Jahr 2021 auswirken werden, aufzufangen.

Ein wenig trug diese erste Maßnahme zur Erhöhung der Kandidatenzahlen bei den Bewerbungen und Einstellungsterminen bei, doch mittel- und langfristig müssen die Referendarstellen weiter gesteigert werden. Dem Engagement beim Kampf um die besten Nachwuchsjuristen folgte im März 2018 ein weiterer Gesetzentwurf mit Änderungen zum Juristenausbildungsgesetz, durch das die Landesregierung sich weitere positive Aspekte bei der Besetzung der für die Zukunft notwendigen Stellen erhofft.

Gehaltsanreiz und Beamtenstatus

Der momentan im Schweriner Landtag diskutierte Gesetzentwurf sieht die künftige Verbeamtung der Referendare vor, wenn diese den Vorbereitungsdienst aufnehmen. Erwünschter Nebeneffekt dieser Maßnahme wäre, dass die Referendare etwa 325 Euro netto mehr verdienen würden als bisher und somit rund 1.360 Euro Verdienst erzielen könnten. Auch wenn sich die Nachwuchskräfte dann unter dem Beamtenverhältnis noch anteilmäßig privat absichern müssten, ergebe sich letztendlich dann immer noch ein deutliches Plus gegenüber den Angestellten mit Sozialversicherungspflicht.

Im Vergleich der Bundesländer liegt das Referendareinkommen bei knapp über 1.000 Euro und so würde die mecklenburg-vorpommersche Regierung einen erheblichen Anreiz für den Nachwuchs bieten, der nebenbei mit dem Status der Verbeamtung von einem exklusiven Vorteil gegenüber den anderen Ländern profitieren würde. Die in der Großen Koalition vorherrschende Auffassung, dass die späteren Absolventen nach Beendigung der Referendarzeit im Land verbleiben werden, bleibt abzuwarten.

Weiter sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen für die Jurastudenten des Landes vor, die einen sogenannten „Notenverbesserungsversuch“ oder auch „Freischuss“ gewährt bekommen sollen. Hierbei geht es im Grunde um den Notenabschluss und die Versuchsanzahlen zum Bestehen des Abschlusses in einem vorgegeben Rahmen der Semesteranzahl. Die Regelung ist nicht nur bei Examenskandidaten umstritten und kann neben allerlei studientaktischen Überlegungen auch zu ungewollten Ergebnissen führen, was die Diskussion bezüglich Umsetzung und Einführung sicherlich auch noch weiter fortführen lassen wird.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Legal Tribune Online – Ihr Kin­der­lein, kommet!
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