Ob es eine solidarische Erwerbstätigenversicherung geben soll, steht für Klaus Dauderstädt, Chef des Beamtenbundes vollkommen außer Frage. Gleichzeitig erklärt er, warum das Einbeziehen von Beamten in die Rentenkasse zu einem großen Fehler werden könnte.
Es gibt derzeit Überlegungen, die bestehenden Altersversorgungssysteme auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, also diese zu vereinheitlichen. So käme es in Deutschland zu einer Art Volksversicherung. Seit vielen Jahrzehnten wird diese Thematik von ausufernden politischen Debatten begleitet. Alle Diskussionen haben jedoch eines gemeinsam: Es geht hauptsächlich um die Beseitigung der eigenständigen Beamtenversorgung. Eine Einbeziehung aller Beamten in eine Erwerbstätigenversicherung lässt sich jedoch nicht mit Verfassung und Ordnung des Grundgesetzes vereinbaren. Zusätzlich gebe es Hoffnungen auf Einsparungen, die auf keinen Fall in die Realität umgesetzt werden können.
Ein Privileg soll der Beamtenstatus nicht sein
Bei der Beamtenversorgung handelt es sich nicht um eine klassische Versicherung, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Vielmehr lässt sie sich als Ausdruck der Alimentationspflicht seitens des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten bezeichnen. Dabei stellt sie kein Privileg dar, sondern lediglich eine Gegenleistung für den Beamten, weil er sich zu hoheitlichen Tätigkeiten verpflichtet hat. Der Anspruch auf die Versorgung durch den Dienstherren ergibt sich folglich aus einem völlig anderen Grund als bei einer Rentenversicherung.
Der Dienstherr hat die Altersversorgung des Beamten zu tragen. Dies ergibt sich aus dem Lebenszeitgrundsatz bzw. aus der Alimentationsverpflichtung nach Art.33 Abs 5 GG. Damit erklärt sich auch, warum die Beamten aus der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit sind.
Die Beamtenbesoldung sieht seit den 50er Jahren vor, die Pensionen wirtschaftlich zu betrachten und diese aus Geldern zu finanzieren, die zwar nicht formell ausgewiesen, aber dennoch vom Gehalt einbehalten werden. In der Besoldung ist der spätere Rentenanspruch eines Beamten bereits vollständig enthalten. Im Ideal hält der Dienstherr also Gelder zurück und bildet damit ein Depot aus Rücklagen, welches für die spätere Versorgung im Alter eingesetzt wurde. So entstehen auch keinerlei Aufwendungen in der Zukunft. Entstanden ist diese Form der Rücklagenbildung erst vor ca. 15 Jahren, als sie schrittweise eingeführt und dann vollständig eingesetzt wurde. Leider gab es vor diesem Zeitpunkt keinerlei Rücklagen seitens des Dienstherrn.
Mehr Bruttobezüge für Beamte
Sicherlich wäre es möglich, die Beamten ab sofort in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Gleichzeitig sollte aber auch bedacht werden, dass die Bruttobezüge parallel mit ansteigen würden. Der Dienstherr hätte zusätzlich die Arbeitgeberbeiträge zu zahlen. Beides summiert sich zu erheblichen finanziellen Aufwendungen, die in den Haushalten jedoch keinen Raum haben. Angestellte des öffentlichen Dienstes haben sogar einen Anspruch auf Vollversorgung. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung müsste der Dienstherr also eine betriebliche Versorgung bereitstellen, um eine Vollversorgung zu gewährleisten. Weitere Kosten würden entstehen.
Ein Einheitsmodell hätte weitere Nachteile. Die Frage nach einem verfassungsrechtlich gebotenem Besitzstandschutz würde nicht beantwortet. Auch aus rentenpolitischer Sicht gäbe es einige Bedenken, denn eine Erweiterung des rentenversicherungspflichtigen Personenkreises macht keinen Sinn. Beamen zahlen ja teilweise zusätzliche Rentenbeiträge ein, um später einen Teil der Rente aus dem gesetzlichen Topf beziehen zu können. Gäbe es nun eine einheitliche gesetzliche Rente auch für Beamte, wären die Anzahl der Rentner und der Beitragssatz deutlich höher, als es der demografische Wandel sowieso schon erwarten lässt.
Es gäbe noch mehr Rentner, die gesetzliche Rente beziehen würden
Im Grundgesetz wurden die Prinzipien des Berufsbeamtentums festgehalten und das aus gutem Grund. Die “Geschäftsgrundlage” ist Ausdruck des gesellschaftlichen Bedürfnisses. Der Staat garantiert seinen Bürgern, dass er Tag und Nacht handlungsfähig bleibt. Die Bürger können sich darauf verlassen, dass alle Einrichtungen und Leistungen verlässlich und streikfrei bleiben. Das Berufsbeamtentum macht diese Garantie erst möglich. Werden hier Änderungen beschlossen, entsteht ein Verlustgeschäft für alle.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- focus.de – AfD fordert “Schweizer Modell”: Frauke Petry will Gutverdiener in gesetzliche Rentenversicherung zwingen
- vorwaerts.de – Wenn Beamte in die Rentenkasse einzahlen, verlieren alle
- t-online.de – Beliebte Forderung widerlegt: Beamtenrente würde Hunderte von Milliarden kosten